Die Mittel der Klimafinanzierung aus Deutschland stammen weitgehend aus den Etats des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), mit kleineren Beiträgen aus den Etats weiterer Ministerien. Die Klimafinanzierung wird für bilaterale Projekte und Programme sowie in Form von Beiträgen an multilateralen Klimafonds und weitere multilateralen Initiativen bereitgestellt. Außerdem trägt Deutschland zu den Budgets der Multilateralen Entwicklungsbanken bei, die ihrerseits Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel finanzieren.
Thematisch hat das BMZ 2021 seine Ziele und strategische Prioritäten in Kernthemenstrategien definiert. In der Kernthemenstrategie „Verantwortung für unseren Planeten – Klima und Energie“ werden drei Schwerpunkte herausgehoben: (1) Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, (2) erneuerbare Energien und Energieeffizienz und (3) nachhaltige Stadtentwicklung. In der Kernthemenstrategie „Verantwortung für unseren Planeten – Leben ohne Hunger“ werden die Prioritäten für (1) Ernährungssicherung. (2) ländliche Entwicklung und (3) Landwirtschaft definiert. Hier ist Klimaschutz und Anpassung zwar nicht explizit in den strategischen Prioritäten verankert. Es finden sich aber viele Querbezüge dazu, u.a. beim Schutz der natürlichen Ressourcen.
| Abb. 1: Umsetzung der Klimafinanzierung aus Deutschland |

Die Klimafinanzierung wird im wesentlichen über die bestehenden Kanäle und Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt, darunter die bilaterale Zusammenarbeit, Beiträge an multilaterale Klimafonds und über die Weltbank und die regionalen Entwicklungsbanken. In bislang eher kleinerem Umfang mobilisiert die Bundesregierung auch private Mittel, die sie auf die Klimafinanzierung anrechnet.
Bilaterale Klimafinanzierung
Der weitaus größte Anteil der deutschen Mittel für die Klimafinanzierung (2025: rund 80% der eingesetzten Haushaltsmittel) wird in Form klimarelevanter Projekte und Programme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit über den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzt.
Die Mittel stammen großenteils aus den allgemeinen Budgetlinien für die Entwicklungszusammenarbeit im BMZ-Etat. Zwar gibt es teils interne Plangrößen und öffentliche allgemeine Zusagen zur Klimafinanzierung, die Höhe der Mittel ist im Voraus (oder für das laufende Jahr) kaum zu beziffern – unter anderem auch, weil eine trennscharfe Unterscheidung zwischen Maßnahmen, die zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen, und solchen, die andere entwicklungsrelevante Aspekte fördern, oft weder möglich noch sinnvoll ist. In Planung und Umsetzung unterscheiden sich die meisten der Projekte und Programme nicht prinzipiell von denen der tradierten Entwicklungszusammenarbeit, tragen aber in unterschiedlicher Ausprägung zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel bei.
Zum Einsatz kommen die aus der Entwicklungszusammenarbeit bekannten Finanzierungsinstrumente, d.h. Zuschüsse, zinsvergünstigte Darlehen, Darlehen zu Marktkonditionen, Beteiligungen und andere. Ein Großteil der Maßnahmen wird dabei durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die bundeseigenen Entwicklungsbank KfW durchgeführt. Darüber hinaus vergibt das BMZ auch Mittel für die politischen Stiftungen, Kirchenorganisationen und Verbände, die damit klimarelevante Projekte und Programme gemeinsam mit Partnern in den Entwicklungsländern finanzieren.
Finanziert werden diese Projekte und Programme vor allem über die relevanten Titel aus dem Etat des BMZ, darunter insbesondere die Titel der Technischen Zusammenarbeit und der Finanziellen Zusammenarbeit, außerdem mehrere Sonderinitiativen, darunter etwa die Sonderinitiative Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme, sowie weitere Titel. Das BMUKN verfügt mit seiner Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) über einen eigenen Fördertopf, der gezielt Klimaschutz und Anpassung fördert, aber auch für strategische Allianzen mit Partnerländern genutzt wird.
Multilaterale Klimafinanzierung
Einen Teil der Klimafinanzierung (2025: rund 20 Prozent der eingesetzten Haushaltsmittel) leistet Deutschland durch Beiträge über die Kanäle der multilateralen Klimafinanzierung. Darunter finden sich insbesondere diverse multilaterale Klima-Fonds, die unter der UN-Klimarahmenkonvention und unter dem Pariser Abkommen eingerichtet wurden, um die Entwicklungsländern zu unterstützen:
- Der Green Climate Fund, der langfristig zu einem der Hauptkanäle der multilateralen Klimafinanzierung werden soll.
- Der Adaptation Fund, der Projekte im Bereich Anpassung finanziert.
- Der Fund for Responding to Loss and Damage, der für die Bewältigung der zunehmenden Schäden durch den Klimawandel eingerichtet wurde.
- Der Least Developed Countries Fund, der die dringendsten Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in den ärmsten Entwicklungsländern unterstützt.
- Der Special Climate Change Fund, der allgemein Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Anpassung finanziert und über ein eigens eingerichtetes Fenster speziell kleine Inselstaaten unterstützt.
Andere multilaterale Klima-Fonds existieren unabhängig von der UN-Klimarahmenkonvention, verfolgen aber ähnliche Ziele:
- Die Climate Investment Funds der Weltbank, darunter der Clean Technology Fund zur Verbreitung von Technologien zur Emissionsminderung oder das Pilot Programme for Climate Resilience zur Förderung von Anpassungsstrategien.
- Die Forest Carbon Partnership Facility, die Entwicklungsländer in der Vermeidung von Emissionen aus Entwaldung unterstützt.
- Die Global Environment Facility, die die Umsetzung der Rio-Konventionen in den Entwicklungsländern fördert, darunter auch die UN-Klimarahmenkonvention.
- Der Montreal Protocol Fund, der Maßnahmen zur Reduzierung von ozonschädigenden Substanzen in Entwicklungsländern finanziert.
Beiträge zu diesen Fonds leistet Deutschland üblicherweise (aber nicht immer) in Form von Zuschüssen. Viele der Fonds nutzen die Beiträge der Geberländer, um selbst Zuschüsse zu vergeben, einige der Fonds (insbesondere die Climate Investment Funds und der Green Climate Fund) vergeben aber auch Darlehen oder nutzen andere Finanzierungsinstrumente.
Deutschland stellt auch Mittel für zahlreichen internationale Programme oder Initiativen zur Verfügung, bei denen sich verschiedene Geber- wie auch Empfängerländer zusammenschließen, um ein gemeinsames Anliegen voranzutreiben. Eine wichtige Initiative, an der Deutschland beteiligt ist, ist etwa die InsuResilience Global Partnership zur Finanzierung des Umgangs mit Extremwetterrisiken.
Einen Teil der Klimafinanzierung leistet Deutschland durch seine Beiträge an die multilateralen Entwicklungsbanken (insbesondere die Institutionen der Weltbank) die neben ihrem eigentlichen Zweck in zunehmendem Maße auch Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel in den Entwicklungs- und Schwellenländern finanzieren. Viele Projekte und Programme können die Banken über ihr Eigenkapital finanzieren, mit dem sie auf den Kapitalmärkten weitere Mittel mobilisieren, um dann z.B. über Darlehen größere Programme zu finanzieren. Die Bundesregierung trägt mit jährlichen Beiträgen zu den Gesamtbudgets der Entwicklungsbanken bei und damit indirekt bzw. anteilig auch zu den finanzierten Programmen und Maßnahmen.
Instrumente der öffentlichen Klimafinanzierung
Die Klimafinanzierung wird in Form diverser Instrumente bereitgestellt, die aus der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit bekannt sind. Darunter sind die folgenden:
- Zuschüsse: Zuschüsse werden aus Mitteln des Bundeshaushalt bereitgestellt und müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Konzessionäre Darlehen: Darlehen mit Zinsvergünstigung bzw. Bedingungen zur Rückzahlung, die für das Empfängerland günstiger sind als ein Darlehen zu Marktkonditionen. Darlehen werden nur zu einem kleinen Anteil aus dem Bundeshaushalt bestritten. Für den Großteil der Darlehen mobilisiert etwa die KfW Mittel auf dem Kapitalmarkt, die sie dann in Form von Darlehen an die Empfängerländer weiterreicht. Durch zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt können die Zinsen subventioniert werden. Darlehen werden zurückgezahlt, je nach Vergünstigung mit unterschiedlich hohen Zinsen. Als konzessionär werden Darlehen bezeichnet, deren rechnerische Vergünstigung von der OECD vorgegebene Schwellenwerte überschreitet.
- Nichtkonzessionäre Darlehen: Darlehen ohne Zinsvergünstigung bzw. mit einer Vergünstigung, die unter den von der OECD festgesetzten Schwellenwerten liegt. Für diese Darlehen braucht es in der Regel keine Haushaltsmittel. Die KfW bzw. ihre Tochter DEG nimmt die Mittel auf dem Kapitalmarkt auf und reicht sie an die Empfängerländer weiter. Nichtkonzessionäre Darlehen sind für die Geberländer oftmals durchaus profitabel.
- Equity: Beteiligungskapital, dass KfW/DEG zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich um mobilisierte Marktmittel oder Eigenkapital von KfW/DEG, d.h. es werden kaum Mittel aus dem Bundeshaushalt benötigt.
- Direktinvestitionen: Grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen der DEG. Ziel von Direktinvestitionen ist es, über den Erwerb von Anteilen eine langfristige Kooperation aufzubauen und Einfluss auf die Unternehmensstrategie ausüben zu können.
Klimafinanzierung durch die Mobilisierung privater Mittel
Schließlich geben die Industrieländer an, über öffentliche Interventionen bzw. öffentliches Geld weitere private Mittel zu mobilisieren, etwa über die KfW bzw. deren Tochter DEG mithilfe von Kofinanzierungsmodellen, Beteiligungen und günstigen Kreditlinien. Noch machen diese Mittel nur einen eher kleinen Anteil der Klimafinanzierung aus, aber die Industrieländer sind sich einig, diese Instrumente deutlich ausbauen zu wollen – nicht zuletzt, um ihre öffentlichen Haushalte zu schonen.
Eigens eingerichtete Fonds bzw. Initiativen sollen diese Bestreben befördern, darunter etwa der Global Energy Efficiency and Renewable Energy Fund oder der Global Climate Partnership Fund, den die Bundesregierung in Kooperation mit Dänemark, Österreich, der Weltbank und der Deutschen Bank initiiert hat.




