Qualität und Wirkung der deutschen Klimafinanzierung

Die Einhaltung internationaler Zusagen ist eine Grundsatzfrage von Glaubwürdigkeit und Verantwortung zwischen Regierungen. Gleichzeitig sollen die deutschen Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, zur Vermeidung von Treibhausgasen und dem Umbau der Wirtschaft hin zu kohlenstoffarmen Wachstums sowie zum Schutz von Wäldern in Entwicklungs- und Schwellenländern leisten.

Qualitative Kriterien für die Umsetzung der deutschen Klimafinanzierung

Damit die finanzierten Maßnahmen diese Wirkung auch erzielen können, müssen eine Reihe entwicklungspolitischer Bedingungen und normativer Kriterien erfüllt sein. Die deutsche Klimafinanzierung muss eine Gesamtstrategie verfolgen, die kohärent ist mit den Zielen der Entwicklungsförderung, d.h. nachhaltiger Armutsüberwindung, Verwirklichung der Menschenrechte, guter Regierungsführung und Friedensstiftung. Dies erfordert auch eine gender-sensitive Ausgestaltung. Armutsbekämpfung und Klimaschutz dürfen in den Zielländern nicht als Neben- oder gar Gegeneinander wahrgenommen werden, sondern müssen sich im Gegenteil als zwei Seiten ein- und derselben Medaille sinnvoll ergänzen und aufeinander beziehen.

Programme müssen konzeptionell klar sind und eindeutig auf Klimaschutz und -anpassung ausgerichtet sein. Im Bereich der Anpassungsfinanzierung setzt dies voraus, dass in den Empfängerländern regionale und lokale Klimarisikoanalysen durchgeführt, Vulnerabilitäten ermittelt und daraus wirkungsvolle Interventionsstrategien abgeleitet werden, denn gute Anpassung ist immer orts- und kontextspezifisch. Im Bereich Emissionsminderung steht der Beitrag einzelner Maßnahmen zur klimafreundlichen Transformation ganzer Sektoren im Vordergrund.

Die Klimafinanzierung muss außerdem einen menschenrechtsbasierten Ansatz folgen. Klimaschutzprojekte, insbesondere im Bereich Waldschutz / REDD+ müssen sicherstellen, dass sie keine Menschenrechte verletzen. Das bedeutet u.a., dass sie die freie, vorherige und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung (free, prior and informed consent, FPIC) der lokalen Bevölkerung und indigenen Minderheiten, die von Waldprojekten betroffen sind, einholen müssen. Es bedeutet auch, dass keine großflächige Landnahme über die Klimafinanzierung gefördert werden darf, die die Ernährungssicherheit der lokalen Bevölkerung gefährdet.

Die Beteiligung der lokalen Bevölkerung und Zivilgesellschaft an Planung, Umsetzung und Monitoring der Projekte ist von besonderer Bedeutung, um die Qualität der durch die Klimafinanzierung geförderten Projekte zu gewährleisten. Sie muss von Anfang an gewährleistet sein, damit ein gemeinsames „Ownership“ entwickelt werden kann. Neben Nichtregierungsorganisationen müssen diejenigen partizipieren können, die selbst betroffen sind, inklusive solcher gesellschaftlicher Gruppen, die vielfach marginalisiert werden, wie v.a. Frauen und die indigene Bevölkerung.

Die Bundesregierung hat bisher noch kein Gesamtkonzept ihrer internationalen Klimafinanzierung vorgelegt, welches die strategische Ausrichtung und Programmprioritäten aufzeigt und schlüssig macht, wie die Vielzahl der Förderinstrumente koordiniert und konzeptionell aufeinander bezogen sind. Wie gut die deutsche Klimafinanzierung mit Blick auf diese Anforderungen allerdings tatsächlich abschneidet, kann bisher anhand der öffentlich zugänglichen Informationen kaum beurteilt werden.

Evaluation und Wirkung der deutschen Klimafinanzierung

Fragen der Wirksamkeit der finanzierten Projekte und Programme und der Klimafinanzierung insgesamt stehen bisher kaum im Fokus der Berichterstattung der Bundesregierung. Im Rahmen der Berichterstattung an die UNFCCC finden sich hierzu keinerlei Angaben. Auf nationaler Ebene gibt es nur langsam öffentliche Informationen, die erste Rückschlüsse auf die Qualität der deutschen Klimafinanzierung zulassen. Dies findet bisher vor allem auf der Ebene der einzelnen Projekte statt. Konsolidierte Informationen sind bisher kaum öffentlich verfügbar. Dennoch hat sich in den letzten Jahren einiges in Bezug auf Evaluation und Wirkung zur deutschen Klimafinanzierung getan.

Projektevaluierungen

Das BMZ veröffentlicht keine Informationen zu den Evaluierungen von Projekten, die als Klimafinanzierung gezählt werden. Zu einzelnen Projekten gibt es aber Evaluierungsberichte auf den Websites der Durchführungsorganisationen:

  • Die GIZ veröffentlicht Kurzberichte von Projektevaluierungen und auch einzelne Gesamtberichte von zentralen Projektevaluierungen (ZPE) in der GIZ Publikationsdatenbank.
  • Die KfW veröffentlicht ebenfalls Kurzberichte von Projektevaluierungen auf ihrer Website.

Allerdings ist es nicht möglich, die unter der Klimafinanzierung geführten Projekte zentral zu suchen. Die Projekte sind unterschiedlichen Sektoren (u.a. Energieversorgung, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) zugeordnet oder können über Länder gefiltert werden.

Die Internationale Klimaschutzinitative (IKI) des BMU stellt Informationen zum Monitoring und Evaluierung der IKI Projekte auf seiner Website zur Verfügung. Hierzu gehören auch die Ergebnisse der Gesamtevaluierung von 2014, nicht aber die einzelnen Projektevaluierungen.

Wirkungsstudien zur Klimafinanzierung

Erste übergreifende Wirkungsstudien, die nicht nur einzelne von Deutschland finanzierte Projekte, sondern die gesamte Förderung in einzelnen Sektoren der staatlichen und nicht-staatlichen Entwicklungszusammenarbeit betrachten, führt das Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) durch. Das DEval ist vom BMZ finanziert, arbeitet aber unabhängig davon. Die Evaluierungsvorhaben werden vom DEval auf Basis von Vorschlägen aus dem BMZ, dem parlamentarischen Raum und aus dem DEval selbst ausgewählt.

Das DEval hat im Klimabereich bisher zwei große Evaluierungsprozesse durchgeführt:

  • 2019 wurde eine Analyse des Anpassungsportfolio der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt. Diese untersucht das gesamte Portfolio nach den Kriterien der OECD-DAC (Relevanz, Effektivität, Effizienz, Wirkung und Nachhaltigkeit) sowie der Koordination, Komplementarität und Kohärenz von Akteuren, Planungs- und Umsetzungsprozessen. Hierdurch soll ein Beitrag zur strategischen Weiterentwicklung der deutschen Klimafinanzierung insgesamt, der eingesetzten Instrumente und Modalitäten sowie zur Projektplanung und -umsetzung geleistet werden.
  • 2020 wurde eine Synthesestudie zu REDD+ veröffentlicht, welche die Wirksamkeit von REDD-Maßnahmen untersucht, die die Bundesregierung zwischen 2008 und 2018 unterstützte und daraus eine Gesamtbewertung des  Ansatzes im Bereich Wald- und Klimaschutz zieht.
  • Weitere Evaluierungen von Anpassungsmaßnahmen in Landwirtschaft, Wasser und Küstenschutz sowie dem Umgang mit residualen Klimarisiken, also den unvermeidbaren Risiken trotz Minderung und Anpassung, werden ebenfalls durchgeführt. Diese verschiedenen Evalueirungsmodule wurden 2023 in einem Synthesebericht zusammengefasst und veröffentlicht.

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