12. Juli 2013 |
Die EU ETS-Richtlinie schlägt vor, dass Mitgliedsstaaten mindestens 50% ihrer Auktionierungs-Erlöse des EU-Emissionshandels für internationale oder nationale Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verwenden sollten. In dem Papier wird beschrieben, ob ein sogenanntes „Earmarking“ der Erlöse für solche
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