Transparenz über die bereitgestellte bzw. mobilisierte Klimafinanzierung ist Voraussetzung für eine unabhängige Begutachtung und Bewertung der Leistungen der Geberländer unter dem Pariser Abkommen und damit auch des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung.
Das Pariser Abkommens sieht vor, dass die Geberländer über die Klimafinanzierung berichten. Die Industrieländer sind dazu verbindlich verpflichtet, alle übrigen sind zur Rechenschaftslegung auf freiwilliger Basis aufgerufen. Im Rahmen des Enhanced Transparency Framworks (ETF) des Pariser Abkommens müssen Deutschland und die übrigen Länder alle zwei Jahre Biennial Transparency Reports (BTR) einreichen. In diesen BTRs berichten die Länder umfassend über ihre Beiträge zur Umsetzung des Pariser Abkommens (etwa zur Erfüllung gesetzter Klimaschutzziele) und insbesondere auch über die geleistete Klimafinanzierung. Ende 2024 wurden die ersten BTRs eingereicht, die nächste Runde steht Ende 2026 an. (Vor 2024 fand die Berichterstattung über die Biennial Reports unter der UNFCCC statt.)
Darüber hinaus berichten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zusätzlich jährlich an die Europäische Kommission in sehr ähnlichem Format, seit 2021 im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, vorher über eine äquivalente, inzwischen aber obsolete Verordnung. Die Berichte Deutschlands finden sich für die Jahre bis 2019 hier, und für die Jahre ab 2020 hier.
Was wird berichtet
Die bereitgestellten und mobilisierten Mittel sollen entweder zum Klimaschutz (d.h. Reduktion von Treibhausgasen) oder zur Anpassung an die klimatischen Veränderungen dienen. Abgesehen von einigen vagen Bestimmungen gibt es keine festgelegten Kriterien, was eigentlich zur Klimafinanzierung zählt und also berichtet werden muss – das bleibt großenteils den Geberländern überlassen. Wie auch die meisten anderen Industrieländer berichtet die Bundesregierung üblicherweise über bereitgestellte und mobilisierte öffentliche Mittel sowie über zusätzlich mobilisierte private Mittel.
In den Berichten werden die finanzierten Maßnahmen einzeln aufgeführt, mit Projekttiteln, Empfängerländern, dem Fördervolumen, dem Finanzierungsinstrument (d.h. Zuschüsse, Darlehen etc.), ob die Maßnahme im Bereich Klimaschutz, Anpassung oder übergreifend (d.h. sowohl Klimaschutz als auch Anpassung) angesiedelt ist und weitere Informationen. Es finden sich etwa im Bereich Anpassung üblicherweise entwicklungspolitische Projekte in den Sektoren Landwirtschaft, Wasser, Schutz von Ökosystemen oder auch Gesundheit, im Bereich Klimaschutz liegt der Fokus erwartungsgemäß in den Sektoren Energie zur Förderung erneuerbarer Energien oder Energieeffizienz, außerdem aber auch in den Sektoren Industrieprozesse, Waldschutz und so weiter.
Anrechnungsmethoden: was und wie wird gezählt
Welche Maßnahmen die Bundesregierung in der Berichterstattung (alle zwei Jahre unter dem Pariser Abkommen oder jährlich an die Europäische Kommission) auflistet, wird anhand der für Einzelmaßnahmen jeweils vergebenen Rio-Marker für Anpassung und für Klimaschutz (d.h. Emissionsminderung) entschieden. Die Rio-Marker sind eine Kennung, mit der ursprünglich nur gemessen werden sollte welche Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit auch zur Umsetzung der verschiedenen Rio-Konventionen (Klima, Desertifikation und Biodiversität) beitragen; inzwischen sind die Rio-Marker für die meisten Länder aber auch Grundlage für die Quantifizierung ihrer geleisteten Klimafinanzierung.
Die Bundesregierung zählt Projekte, bei denen entweder der Rio-Marker Anpassung oder der Rio-Marker Klimaschutz auf 2 gesetzt wurde (was bedeutet, dass nach Ansicht der Bundesregierung bei einem Projekt Anpassung oder Klimaschutz das Hauptziel war, d.h. anderenfalls nicht stattgefunden hätte), zu 100 Prozent auf die Klimafinanzierung. Projekte, bei denen einer der Rio-Marker auf 1 gesetzt ist (und also Anpassung bzw. Klimaschutz nur Nebenziel waren), wird zu 50 Prozent der Klimafinanzierung zugerechnet. Projekte, bei denen beide Rio-Marker auf 1 gesetzt sind, werden zu 100 Prozent gezählt. Diese Methodik liefert nur ein sehr grobes Bild – und dürfte auch deutlich zu großzügig ausfallen, denn unter den Projekten mit einem der beiden Rio-Markern auf 1 gibt es immer wieder zahlreiche Projekte, die Anpassung oder Klimaschutz nur in sehr geringem Umfang enthalten und keinesfalls eine Anrechnung zu 50 Prozent rechtfertigen würden. Auch werden nach der Logik der Bundesregierung Projekte, die sowohl zu Anpassung als auch Klimaschutz beitragen, immer zu 100 Prozent gezählt, auch wenn der Beitrag zu beiden Themenfeldern womöglich nur sehr gering ausfällt.
Was die Instrumente angeht, rechnet die Bundesregierung (wie auch die übrigen Industrieländer) die Klimafinanzierung immer nach Nennwert an. Somit wiegt ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss ebenso viel wie ein Darlehen, auch wenn letzteres zurückgezahlt werden muss (unter Umständen mit solidem Gewinn für das Geberland) und ein Empfängerland mit einem Zuschuss gleichen Nennwerts prinzipiell viel stärker unterstützt wird. In der Berichterstattung ist vorgesehen, dass die Geberländer zu den bereitgestellten Darlehen auf freiwilliger Basis auch das Schenkungsäquivalent der Darlehen angeben können, die die tatsächliche finanzielle Leistung der Geberländer misst und in etwa die Differenz zwischen einem zinsvergünstigten Darlehen und einem zu Marktkonditionen berechnet. Diese Information ist aber nur freiwillig zu leisten. Die Bundesregierung berichtet diese Schenkungsäquivalente zwar, aber nur aufsummiert und nicht für einzelne Darlehen.
Ex-post versus ex-ante Transparenz
Eine Schwachstelle bei der Transparenz der Klimafinanzierung ist, dass über die Klimafinanzierung im wesentlichen im Nachhinein berichtet wird. Zwar sieht das Pariser Abkommen vor, dass die Industrieländer alle zwei Jahre auch Informationen über die künftige Klimafinanzierung bereitstellen sollen, die dort gemachten Angaben tragen zur besseren Vorhersehbarkeit der Klimafinanzierung aber nur bedingt bei.
Transparenz auf nationaler Ebene
Für die deutsche Öffentlichkeit veröffentlicht die Bundesregierung weitere Informationen mit Bezug zur Klimafinanzierung. Das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) enthält Detailinformationen zu vielen der geförderten Projekten, übergeordnete Informationen finden sich auf einer eigenen Themenseite. Projekte der Klimafinanzierung finden sich dort auch, allerdings ohne als solche gekennzeichnet zu sein. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) betreibt eine eigene Seite für seine Internationale Klimaschutzinitiative (IKI), auf der alle die meisten der über die IKI geförderten Projekte bzw. finanzierten Maßnahmen mit zumindest groben Informationen zu finden sind. Auch die GIZ veröffentlicht Projektinformationen auf ihrer eigenen Website, die auch eine Projektdatenbank und einzelne Länderseiten beinhaltet. Die KfW nutzt ein eigenes Transparenzportal, in dem Informationen zu Projekten veröffentlicht werden.
Dieses System ist ausbaufähig. Die Praxis zeigt, dass bei weitem nicht zu allen Projekten auch Informationen wie etwa Projektbeschreibungen zu finden sind, und dort, wo es mehr Informationen gibt, ist aus der angebotenen Beschreibung die Klimarelevanz oft nicht erkennbar. Auch gibt es keinen zentralen Ort, an dem auf die Informationen aller (oder doch zumindest möglichst vieler) geförderter Projekte und Programme der Klimafinanzierung zugegriffen werden kann. Gerade in Zeiten knapper Haushaltsmittel sollte der Bundesregierung eigentlich daran gelegen sein, regelmäßig vollständig und nachvollziehbar nicht nur über die Quantität, sondern auch über die Qualität der Klimafinanzierung zu berichten, und so auch die Wirksamkeit der Klimafinanzierung aus Deutschland zu demonstrieren.




