Transparenz und Rechenschaftslegung

Die Geberländer berichten in regelmäßigen Abständen über die Klimafinanzierung. Zudem haben sie in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, die Transparenz zu verbessern und vermehrt öffentlichen Informationen zur Klimafinanzierung bereitzustellen. Transparenz ist wiederum die Voraussetzung für ein unabhängiges Monitoring des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung.

Internationale Berichterstattung

Alle zwei Jahre müssen Deutschland und die übrigen Länder im Rahmen der allgemeinen Berichtspflichten zur Umsetzung ihrer Klimaschutzverpflichtungen auch über geleistete Klimafinanzierung an die UNFCCC berichten. Dies findet über die National Communications und seit 2014 verabschiedeten Bestimmungen der Biennial Reports (BUR). 2023 ist der 5. Biennial Report aus Deutschland erschienen.

Darüber hinaus berichten die EU-Staaten zusätzlich in jährlichem Rhythmus an die Europäische Kommission – in nahezu identischem Format wie an die UNFCCC. Hierfür wurde ein gemeinsamer Mechanismus zum Emissionsüberwachung und Berichterstattung (Emissions monitoring and reporting, MMR) geschaffen, unter dem die EU-Länder jährlich berichten. Ab September 2021 findet die Berichterstattung nach neuen Richtlinien statt, die auf die veränderten Regularien des Pariser Abkommens ausgerichtet ist.

Was wird berichtet

Im weitesten Sinne sollen die bereitgestellten und mobilisierten Mittel entweder zum Klimaschutz und zur Treibhausgasreduktion oder zur Anpassung an die klimatischen Veränderungen dienen. Abgesehen von einigen vagen Bestimmungen gibt es aber keine festgelegten Kriterien, was eigentlich zur Klimafinanzierung zählt und also berichtet werden muss – das bleibt großenteils den Geberländern überlassen.

Die Bundesregierung berichtet üblicherweise bereitgestellte und mobilisierte Mittel, wenn die damit finanzierten Projekte und Programme mindestens eines der drei folgenden Kriterien erfüllt:

  1. Die Projekte und Maßnahmen leisten einen Beitrag bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Zahlreiche „klassische“ entwicklungspolitische Projekte der bilateralen finanziellen und technischen Zusammenarbeit in den Sektoren Landwirtschaft, Wasser oder auch Gesundheit können diesem Bereich zugeordnet werden.
  2. Die Projekte und Maßnahmen tragen zur Emissionsminderung bei. Hierzu zählen unter anderem alle Maßnahmen im Sektor Energie, die zur Förderung Erneuerbarer Energie und im Bereich Energieeffizienz durchgeführt werden.
  3. Die Projekte und Maßnahmen gelten als Beitrag zum Schutz des Waldes und der Biodiversität. Maßnahmen dieser Art helfen dabei, den Regenwald und andere natürliche Kohlenstoffsenken zu erhalten, und können im weiteren Sinne dem Bereich Emissionsminderung zugeordnet werden. Im engeren Sinne gehören diese Maßnahmen zur Kategorie „REDD+“ (engl. Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation, zu Deutsch: Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Schädigung von Wäldern)

Ex-post versus ex-ante Transparenz

Eine Schwachstelle bei der Transparenz der Klimafinanzierung ist auch die mangelnde Vorhersagbarkeit, welches das Pariser Abkommen für die Berichterstattung fordert. Zwar gibt es für das laufende Jahr üblicherweise Plangrößen für die klimarelevante Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung, sie stellen aber keine verpflichtenden Ziele dar. Zudem werden sie kaum nach außen kommuniziert und sind auch nicht in die neuen Regelungen zur Berichterstattung auf EU-Ebene integriert.

Anrechnungsmethoden: was und wie wird gezählt

In der Frage, welche Projekte und Programme als Klimafinanzierung an die UNFCCC oder die Europäische Kommission berichtet werden, richtet sich die Bundesregierung nach den Rio-Markern für Anpassung und Emissionsminderung, mit denen geförderte Maßnahmen im Berichtswesen des Development Assistance Committee der OECD markiert werden. Dabei geht die Bundesregierung wie folgt vor:

  • Ein Projekt mit Rio-Marker von 2 für Minderung oder Anpassung wird mit der vollen Summe auf den jeweiligen Sektor angerechnet.
  • Ein Projekt mit einem Rio-Marker von 1 für Minderung oder Anpassung wird zur Hälfte auf den jeweiligen Sektor angerechnet.
  • Ein Projekt, das auch einen Rio-Marker von 2 für Biodiversität hat, wird auf die Kategorie Wald-/Biodiversitätsschutz inkl. REDD+ angerechnet.

Dabei stellt die Bundesregierung die bereitgestellten und mobilisierten Mittel über unterschiedliche Instrumente zur Verfügung:

  • Zuschuss: Fördermittel aus dem Bundeshaushalt, die in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen eingesetzt werden. Angegeben sind je nach Klimarelevanz der geförderten Maßnahme entweder 100 oder 50 Prozent des gesamten Fördervolumens.
  • Konzessionäres Darlehen: Darlehen mit Zinsvergünstigung bzw. Bedingungen zur Rückzahlung, die deutlich günstiger sind als ein Darlehen zu Marktkonditionen. Die Bundesregierung berichtet hier den Nennwert des Darlehens abzüglich des enthaltenen Schenkungsäquivalent (und führt die addierten Schenkungsäquivalente aller Darlehen gesondert auf). Mittel aus dem Bundeshaushalt kommen (mit ganz wenigen Ausnahmen) nicht zum Einsatz, die Darlehen werden allein aus Marktmitteln mobilisiert. Angegeben sind je nach Klimarelevanz der geförderten Maßnahme entweder 100 oder 50 Prozent des gesamten Fördervolumens.
  • Nichtkonzessionäres Darlehen: Darlehen ohne Zinsvergünstigung. Angegeben sind die von KfW/DEG auf dem Kapitalmarkt mobilisierten Marktmittel, d.h. es werden für solche Darlehen keine Mittel aus dem Bundeshaushalt eingesetzt. Angegeben sind je nach Klimarelevanz der geförderten Maßnahme entweder 100 oder 50 Prozent des gesamten Fördervolumens.
  • Equity: Beteiligungskapital, dass KfW/DEG zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich um mobilisierte Marktmittel oder Eigenkapital von KfW/DEG, d.h. es werden keine Mittel aus dem Bundeshaushalt eingesetzt. Angegeben sind je nach Klimarelevanz der geförderten Maßnahme entweder 100 oder 50 Prozent des gesamten Fördervolumens.
  • Direktinvestitionen: Grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen der DEG. Ziel von Direktinvestitionen ist es, über den Erwerb von Anteilen eine langfristige Kooperation aufzubauen und Einfluss auf die Unternehmensstrategie ausüben zu können.
  • Schenkungsäquivalent: Summe der Schenkungsäquivalente von konzessionären Darlehen minus der dafür eingesetzten Zinssubventionen aus Haushaltsmitteln, die gesondert aufgeführt werden. Bei den Schenkungsäquivalenten handelt es sich um den rechnerisch ermittelbaren finanziellen Vorteil, der sich für ein Empfängerland aus der Zinsvergünstigung eines konzessionären Darlehens gegenüber einem Darlehen zu Marktkonditionen ergibt, d.h. es werden hierfür keine Mittel aus dem Bundeshaushalt eingesetzt. Seit 2017 führt die Bundesregierung diese Größe in ihrer Berichterstattung gesondert auf – aus Gründen der Vertraulichkeit aber nur nach Regionen gesammelt und nicht projektbezogen.
  • Zinssubvention: Mittel aus dem Bundeshaushalt für die KfW, die damit die Zinsen von Darlehen subventioniert, um konzessionäre Darlehen anbieten zu können.

Seit 2015 werden die Kredite der KfW und DEG in den Listen auf drei verschiedene Arten ausgewiesen:

  • Das Fördervolumen einzelner KfW-Vorhabens, also die Marktmittel abzüglich der. Haushaltsmittel
  • die Zinssubventionen der KfW pro Region, und
  • die DEG Kredite als Gesamtpaket pro Region, aber unterteilt nach konzessionären und nicht-konzessionären Krediten.

Transparenz auf nationaler Ebene

Im nationalen Rahmen veröffentlicht die Bundesregierung weitere Informationen für die jeweiligen Finanzierungsinstrumente. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Listen von geförderten Projekten und Programmen sowie Einzahlungen in multilaterale Fonds auch auf der eigenen Internetseite, allerdings mit einer zeitlichen Verzögerung von über einem Jahr. Die IKI veröffentlicht als Teil der Öffentlichkeitsarbeit zeitnah Projektbeschreibungen auf ihrer Homepage. Eine gemeinsame Berichterstattung in Form von Projektlisten hat bisher nur für die Fast-start-Finanzierung stattgefunden.

Projektbezogene Informationen werden auch bei den Durchführungsorganisationen veröffentlicht.

  • Die GIZ veröffentlicht Projektbeschreibungen auf ihre Website auf den jeweiligen Länderseiten und in einer Projektdatenbank.
  • Die KfW hat seit Ende 2013 ein Transparenzportal, in dem Informationen zu ihren Projekten veröffentlicht werden.

Auch dieses System ist noch ausbaufähig. Die Praxis zeigt, dass nicht alle Projektbeschreibungen von GIZ und KfW veröffentlicht werden. Auch gibt es keinen zentralen Ort, an dem auf die Informationen über die geförderten Projekte und Programme zugegriffen werden kann. Gerade in Zeiten knapper Haushaltsmittel sollte der Bundesregierung aber daran gelegen sein, regelmäßig an die deutsche Öffentlichkeit und auch den Bundestag nicht nur vollständig und nachvollziehbar über die Quantität, sondern auch über die Qualität der Klimafinanzierung zu berichten, um auf diese Weise auch Rückschlüsse zu erlauben hinsichtlich der Wirksamkeit der Klimafinanzierung aus Deutschland.

 

Warum diese Seite?
Diese Website soll dazu beitragen, die finanzielle Unterstützung Deutschlands für die Entwicklungsländer bei Klimaschutz und Anpassung an klimatische Veränderungen transparenter zu machen und kritisch zu bewerten.
Wir geben einen Überblick über zugesagte und geleistete Summen, die verwendeten Instrumente und Kanäle und zeigen auf, nach welchen Kriterien die Wirkung klimarelevanter Projekte beurteilt werden kann.
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