Glossar zur Klimafinanzierung

Die Klimafinanzierung ist inzwischen zu einem ganz eigenen Kapitel sowohl der Entwicklungsfinanzierung als auch der internationalen Klimapolitik geworden – mit zahlreichen Begriffe, Fachtermini, Institutionen und Prozessen. Unser Glossar soll helfen, den Überblick nicht zu verlieren.

0,7%-Ziel

Von der UN Vollversammlung 1970 formuliertes Versprechen der Industrieländer, dass der Anteil der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) am Bruttoinlandsprodukt (BIP) bis 2015 auf 0,7 Prozent ansteigen soll. Im Jahr 2011 lag die deutsche ODA-Quote bei 0,39 Prozent.

100-Milliarden-Versprechen

Zusage der Industrieländer auf der Klimakonferenz 2009 in Kopenhagen, die internationale Klimafinanzierung in Entwicklungs- und Schwellenländern bis 2020 auf 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr anwachsen zu lassen. Die konkrete Umsetzung dieses Versprechens und die Beiträge der einzelnen Länder sind noch nicht festgelegt, inoffiziell aber wird ein deutscher Anteil von etwa zehn Prozent (d.h. 10 Milliarden US-Dollar bzw. 7-8 Milliarden Euro) als angemessen betrachtet.

Anpassungsfonds (Adaptation Fund, AF)

UN Anpassungsfonds zur Finanzierung konkreter Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländer. Eine Besonderheit ist der direkte Zugang für Entwicklungsländer zur Finanzierung (mehr…).

Anpassung

Maßnahmen, mit denen Bevölkerungsgruppen, Naturräume oder Wirtschaftssektoren vor den aktuellen und zukünftigen Folgen des Klimawandels geschützt und ihre Widerstandskraft gestärkt werden sollen. Hierzu zählen z.B. Infrastrukturmaßnahmen, Veränderungen in den landwirtschaftlichen Techniken, Versicherungen gegen Wetterextreme oder Katastrophenschutz. Aus zivilgesellschaftlicher Sicht sollte die Anpassung den gleichen Anteil an der Klimafinanzierung haben wie Minderung, in der Praxis liegt die Anpassungsfinanzierung aber deutlich niedriger.

Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)

Fördert Investitionen in Entwicklungsländern, indem das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) günstige Kredite, Beteiligungskapital oder Zuschüsse zur Verfügung stellt. Die FZ wird von der KfW Entwicklungsbank durchgeführt.

Bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ)

Fördert den Kapazitätsaufbau (capacity building) in den Partnerländern durch Beratung, Lieferung von Sachgütern sowie Studien und Gutachten. Diese Leistungen erfolgen als Zuschüsse, die vom Empfängerland nicht zurückgezahlt werden müssen. Die TZ wird überwiegend durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt, in Einzelfällen durch spezialisierte Einrichtungen wie die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).

Clean Development Mechanism (CDM)

Unter dem Kyoto-Protokoll geschaffener Mechanismus, über den Industrieländer Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern finanzieren und darüber Emissionszertifikate erwerben, die sie für die Erreichung ihrer im Kyoto-Protokoll festgelegten Emissionsminderungsziele einsetzen können. Zwei Prozent der Erlöse aus den Emissionszertifikaten gehen als Pflichtabgabe an den UN Anpassungsfonds.

Conference of the Parties (COP)

Jährliches Treffen der Mitgliedsstaaten der UN Klimarahmenkonvention. Dient gleichzeitig als Treffen der Staaten, die das Kyoto Protokoll als rechtlich bindendes Klimaabkommen von 1997 ratifiziert haben (Meetings of the Parties, MOP).

Direkter Zugang (direct access)

Möglichkeit für Entwicklungsländer, bei einem internationalen Klimafonds selber einen Projektantrag zu stellen und nicht wie bei den meisten Klimafonds üblich über eine multilaterale Institution (z.B. UNDP oder UNEP). Der UN Anpassungsfonds hat dies als erster Fonds ermöglicht, inzwischen besteht die Möglichkeit auch beim Green Climate Fund (GCF).

Einzelplan 16

Einzelhaushalt des Bundesministeriums für Umwelt- und Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau (BMUB), über den Maßnahmen in Deutschland und Entwicklungsländern sowie Zahlungen an multilaterale Fonds finanziert werden. Die Mittel der Klimafinanzierung in Entwicklungs- und Schwellenländer werden über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) bereitgestellt.

Einzelplan 23

Einzelhaushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), über den Maßnahmen in Partnerländern und Zahlungen an multilaterale Fonds finanziert werden. Ungefähr 90 Prozent der deutschen Klimafinanzierung werden hierüber zur Verfügung gestellt.

Emissionshandel

Einer der drei unter dem Kyoto-Protokoll geschaffenen Mechanismen zum Handel von Emissionszertifikaten, die von den Vertragsstaaten zur Erreichung ihrer CO2-Minderungsziele genutzt werden können. In der Europäischen Union wurde dafür 2005 der europäische Emissionshandel (EU Emissions Trading System, ETS) geschaffen. Im Rahmen des ETS werden in der EU ein ansteigender Teil der Emissionszertifikate versteigert (2013 40 Prozent). Trotz der Revision des ETS ist die Absenkung der Anzahl der handelbaren Zertifikate zu schwach und der Anteil der frei vergebenen Zertifikate so hoch, dass der Emissionshandel als klimapolitisches Instrument nicht funktioniert. Auch der Beitrag zur Klimafinanzierung aus den Versteigerungserlösen ist nicht klar geregelt.

Energie- und Klimafonds (EKF)

Von der Bundesregierung 2010 geschaffenes Sondervermögen, das die nationale Energiewende finanziell flankieren und Mittel für die internationale Klimafinanzierung  bereitstellen soll. Seit 2012 fließen nahezu sämtliche Versteigerungserlöse der CO2-Zertifikate in den EKF. Wegen des Preisverfalls der CO2-Zertifikate im Emissionshandel ist der EKF aber inzwischen in erheblichem Maße unterfinanziert.

Erweiterter Direktzugang

Klimafonds geben Finanzmittel direkt an nationale Institutionen, die auf Basis eines programmatischen Ansatzes Teilprojekte an kleinere subnationale zivilgesellschaftliche und öffentliche Institutionen vergeben. Diese Möglichkeit besteht beim UN Anpassungsfonds und der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI).

Fast Start Finance (FSF)

Zusage der Industrieländer auf der Klimakonferenz in Kopenhagen 2009, in den Jahren 2010 bis 2012 insgesamt 30 Millionen US-Dollar als neue und zusätzliche Mittel als Schnellstartfinanzierung für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen Entwicklungsländer zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der FSF-Periode ist die Bilanz gemischt. Formal haben die Industrieländer und auch Deutschland ihre Zusage sogar ein wenig übererfüllt. Allerdings ist der weitaus größte Teil der Gelder schon vor dem Kopenhagener UN-Gipfel versprochen oder eingeplant gewesen war. Fast nichts davon floss zusätzlich zu den Mitteln, die die Industrieländer im Rahmen ihrer jahrzehntealten Finanzzusagen zur öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellen.

Global Environment Facility (GEF)

Globale Umweltfazilität der Vereinten Nationen (UN), die Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umsetzung internationaler Ziele, u.a. zum Klimawandel unterstützt (mehr…).

Green Climate Fund (GCF)

Der Grüne Klimafonds stellt den wichtigsten Baustein in der internationalen Klimafinanzierung dar. Er soll Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungsländern in großem Umfang fördern. Seine Modalitäten sind weitestgehend erarbeitet, sodass der Fonds im Herbst 2015 erste Maßnahmen bewilligt hat (mehr…).

Hermes-Bürgschaften

Absicherungskredite der Bundesregierung, die auf Beschluss eines interministeriellen Ausschusses der Bundesregierung an Unternehmen für Exporte in Märkte mit erhöhtem Risiko vergeben werden. Je nach Art der Exportgeschäfte bestehen verschiedene Absicherungsmöglichkeiten. Die Bundesregierung hat im Jahr 2013 Exportkreditgarantien in Höhe von 27,9 Milliarden Euro übernommen, darunter auch für den Bau von Kohlekraftwerken.

Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)

2008 gegründetes Klimaschutzinstrument des Bundesministeriums für Umwelt-, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau (BMUB), das Maßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländer finanziert (mehr…).

Klimafinanzierung

Finanzielle Unterstützung der Industrieländer für Entwicklungsländer bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen, für den Schutz tropischer Wälder und bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Die Klimafinanzierung leitet sich aus der UN-Klimarahmenkonvention her. (mehr…)

Klimarahmenkonvention

Die UN-Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) wurde 1992 beim Weltumweltgipfel in Rio beschlossen. In Artikel 4 haben sich die Industrieländer dazu verpflichtet, die Entwicklungsländer mit neuen und zusätzlichen finanziellen Mittel im Kampf gegen den Klimawandel zu unterstützen.

Klimarelevanz

Klimafinanzierung soll einen Beitrag zur Einhaltung der 2°C-Schwelle leisten. Hierfür reicht es nicht aus, dass Projekte positive Nebeneffekte auf die CO2-Emissionen haben oder im Energiesektor angesiedelt sind. Die Projekte müssen explizit darauf angelegt sein, zur langfristigen Dekarbonisierung beziehungsweise klimafreundlichen Entwicklung der Länder möglichst auch über den Projektzeitraum hinaus beizutragen.

Least Developed Countries Fund (LDCF)

Einer der ältesten UN Klimafonds, über den vor allem die dringendsten Anpassungsmaßnahmen in den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) finanziert werden (mehr…).

Long Term Finance (LTF)

Langzeitfinanzierung für den Zeitraum von 2014 bis 2020 unter der UN Klimarahmenkonvention. Hierbei geht es um den Zuwachs der Klimafinanzierung der Vertragsstaaten zur Erreichung des 100-Milliarden-Versprechens. Aktuelle Aktivitäten bei der UN hierzu sind u.a. Berichte, die die Länder alle zwei Jahre vorlegen und indem sie ihren Ansatz und Strategie zur langfristigen Steigerung der Klimafinanzierung erläutern müssen.

Minderung

Maßnahmen zur Absenkung der Emissionen, die für die Klimaerwärmung verantwortlich sind. Hierunter fallen vor allem technologische und politische Maßnahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Förderung von Energieeffizienz und die Einführung neuer Klimatechnologien. Emissionsminderungsprojekte machen den größeren Anteil der deutschen Klimafinanzierung aus. Unter Minderung werden teilweise auch Maßnahmen für die Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung durch Aufforstungsmaßnahmen unter REDD+ geführt.

Multilaterale Klima-Fonds

Internationale Fonds, durch die Gelder für Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungs- und Schwellenländer fließen. Ein Teil (wieviel?) der deutschen Klimafinanzierung leistet die Bundesregierung durch Zahlung an multilaterale Fonds (mehr…).

Öffentliche Klimafinanzierung

Klimafinanzierung, die mit Mitteln aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 16) und dem Bundesministeriums für Umwelt- und Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau (Einzelplan 23) erfolgt. Die Gelder werden überwiegen als technische und finanzielle Zusammenarbeit durch die Durchführungsorganisationen an Partnerländer vergeben. Die öffentliche Klimafinanzierung ist die Basis für die Berichterstattung zur deutschen Klimafinanzierung an die UN Klimarahmenkonvention.

ODA

Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik umfasst die Bereitstellung der finanziellen (FZ) und technischen Zusammenarbeit (TZ) sowie personelle Leistungen (PZ) in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das Development Assistance Committee (DAC) der OECD definiert die Kriterien für die ODA. Die deutsche Klimafinanzierung ist Teil der ODA, daneben fließt Klimafinanzierung aber auch für Projekte in nicht ODA-fähige Länder, z.B. über die Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI).

Private Klimafinanzierung

Finanzierung für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern, die nicht von staatlichen Akteuren, sondern durch Unternehmen erfolgt. Private Klimafinanzierung soll auch auf die Erreichung des 100-Milliarden-Versprechens der UN Klimarahmenkonvention angerechnet werden. Welche Art von privater Klimafinanzierung und mit welchen Modalitäten dies erfolgen soll ist aber noch nicht festgelegt.

REDD+

Ein seit 2005 im Rahmen der UNFCCC diskutiertes Konzept, mit dem der Schutz von Wäldern finanziell attraktiv gemacht werden soll. Die grundlegende Idee ist es, Länder für Emissionsreduktionen aus vermiedener Entwaldung (bzw. Walddegradation) finanziell zu kompensieren. Die Umsetzung dieser einfachen Grundidee hat sich allerdings als kompliziert erwiesen. Dennoch wird der sogenannte «Readiness for REDD»-Prozess durch die Weltbank, UNDP und auch bilaterale Akteure wie die KfW und die norwegische Regierung massiv vorangetrieben und finanziert. Inzwischen wird der Ansatz auch auf die Einbeziehung der Landwirtschaft im Sinne eines „Landscape Approach“ diskutiert. In der Praxis kritisieren viele von REDD+-Projekten-Betroffene Gemeinschaften die Nichteinhaltung von Versprechen und die Zunahme von sozialen Konflikten.

Special Climate Change Fund (SCCF)

Einer der ältesten UN Klimafonds, über den Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern finanziert werden (mehr…).

Standing Committee on Finance (SCF)

Unter der UN Klimarahmenkonvention eingerichtetes Gremium zur Überwachung der Klimafinanzierung. Zu seinen Aktivitäten gehört der Austausch unter den Organisationen, die mit Klimafinanzierung betraut sind, die Beratung der Verhandlungsgremien zu Finanzierungsfragen sowie die Vorstellung und Diskussion der zweijährigen Berichte der Vertragsstaaten zur Langzeitfinanzierung (Long Term Finance).

Verpflichtungsermächtigung (VE)

Eine im Haushaltsplan der Bundesregierung veranschlagte Ermächtigung, die es ermöglicht, Verpflichtungen für die Finanzierung von Projekten in Partnerländern einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben bzw. Auszahlungen führen. Verpflichtungsermächtigungen lassen sich als Vorgriff auf spätere Haushaltsjahre verstehen, ihre Realisierung ist aber abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Zusätzlichkeit der Klimafinanzierung („new and additional“)

In Artikel 4 der UN Klimarahmenkonvention festgelegtes Prinzip, dass die Mittel für die Klimafinanzierung zusätzlich zur Entwicklungsfinanzierung sein müssen. Bisher gibt es keine international gültige Definition dazu. Die deutsche Bundesregierung hat in ihrer Definition für die Fast Start Finance (FSF) festgelegt, dass alle Mittel als neu und zusätzlich gelten, die nach 2009 zugesagt wurden oder aus innovativen Finanzierungsmechanismen (v.a. den Versteigerungserlösen aus dem Emissionshandel) stammen.