Internationale Klimafinanzierung / Deutsche Klimafinanzierung / Gender

Weiter Verbesserungsbedarf bei Deutschlands Klima-Berichterstattung zur zukünftigen Klimafinanzierung

Die ersten Berichte zu Artikel 9.5 unter dem Paris-Abkommen zu den zukünftigen Projektionen der bereitgestellten Klimafinanzierung wurden 2020 eingereicht. Deutschland hat hier als Mitglied der Europäischen Union berichtet, die ihre Kommunikation am 24.11.2020 einreichte. Anknüpfend an einen CARE-Bericht erschien damals auch auf dieser Website ein Artikel zur Analyse der Berichte. Am 18.10. 2022 hat die EU (inkl. Deutschland) nun den zweiten 9.5-Bericht eingereicht.

Unklarer Ausblick auf die zukünftige Klimafinanzierung

In dem insgesamt 238 Seiten umfassenden Bericht der Europäischen Union von 2022 nimmt das deutsche Kapitel 15 Seiten ein. Hinsichtlich des prognostizierten Niveaus der zukünftigen Klimafinanzierung betont Deutschland zunächst, dass das selbst gesteckte Ziel, die Haushaltsmittel bis 2020 auf 4 Mrd. Euro jährlich gegenüber 2014 zu verdoppeln, bereits 2019 erreicht worden sei und 2020 sogar 5,09 Mrd. Euro geschafft worden seien. Dem Bericht ist allerdings keine detailliertere Aufschlüsselung oder Quelle beigefügt, so dass die Aussage für Außenstehende schwer überprüfbar bleibt. Analysen von deutscher NRO-Seite auch auf der Website www.deutscheklimafinanzierung.de zeigen zumindest kritische Fragen auf. Dann erinnert der Bericht daran, dass in 2021 die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Anstieg auf 6 Mrd. Euro jährlich bis 2025 zugesagt habe – mit dem Hinweis, dass dies auch Zuschussäquivalente aus KfW-Krediten beinhaltet -, und der aktuelle Bundeskanzler Olaf Scholz diese Zusage beim G7-Gipfel 2022 bestätigt habe. Damit steht immerhin eine Zielmarke offiziell dokumentiert im Raum, wenngleich keine Aussage über den Verlauf zwischen 2020 (letzte Zahlen) und 2025 getroffen wird. Darüber hinaus wird allgemein auf den Haushaltsvorbehalt des Parlaments verwiesen und dass es daher schwer sei, konkretere Aussagen für die Zukunft zu treffen. Zudem wirkt ein Anstieg von 5 auf 6 Mrd. innerhalb von 5 Jahren angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise nach wie vor nicht wie ein dringend notwendiger Aufbruch. Auch die deutsche Zivilgesellschaft hat die seit Jahren bestehende Forderung nach 8 Mrd. Euro als Zielmarke für 2025 im jüngsten COP27-Positionspapier bekräftigt, also eine weitere Verdoppelung, und zudem darauf hingewiesen, dass das 6-Mrd.-Ziel bisher nicht durch die aktuellen Budgetbeschlüsse anvisiert sei.

Hinsichtlich zukünftiger Prioritäten (Sektion b) wird vor allem auf Programme verwiesen, für die 2021 Zusagen gemacht wurden, die dann in den Folgejahren umgesetzt werden (siehe Tabelle 1). Dies sind u.a. Mittel für die UNFCCC-Fonds und die Weltbank, Mittel für die Insuresilience bzw. den Global Shield zu Klimarisiken, der bei COP27 initiiert wurde, sowie Mittel für andere Initiativen, v.a. im Waldbereich. Bezüglich des Green Climate Fund nennt der Bericht zwar keine neuen Zahlen, es wird aber ein ambitionierter deutscher Beitrag in Abhängigkeit von den Gesamtverhandlungen zu der Wiederauffüllung 2023-2026 anvisiert. Mittlerweile – dies steht nicht im Bericht – hat Deutschland auch die Ausrichtung der GCF-Geberkonferenz angeboten und den Zuschlag erhalten. Diese soll am 5. Oktober 2023 in Bonn stattfinden.

Deutsche Zusagen zu Fonds und InitiativenZusagen in 2021
Least Developed Countries Fund (LDCF)100 Mio. EUR
Adaptation Fund50 Mio. EUR
Global Environment Facility (GEF)700 Mio. EUR
Climate Investment Funds (CIF, Weltbank)260 Mio. EUR
InsuResilience Global Partnership300 Mio. (2021-2022)
Initiativen im Waldbereich125 Mio. EUR
Green Baseload Facility der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB)100 Mio. EUR

Hinsichtlich der Zusätzlichkeit zukünftiger Mittel verweist der Bericht auf die Definition der Bundesregierung, dass zusätzliche Mittel solche seien, die in einem Berichtsjahr neu zugesagt oder abfließen würden und nicht in vorherigen Jahren als Klimafinanzierung berichtet worden seien. Damit besteht allerdings auch unter dieser Bundesregierung die Praxis einer eher schwachen Zusätzlichkeitsdefinition fort, – ohne Zusätzlichkeit gegenüber dem lange versprochenen 0,7%-Ziel – die deutlich hinter die skandinavischen Länder zurückfällt. Allerdings ist es auch besser als die Praxis mancher anderer Geberstaaten wie der USA, Japan, oder der Niederlande, wie ein anderer CARE-Bericht aus 2022 gezeigt hat.

Mehr Klarheit über die Ausgestaltung der Klimafinanzierung

Anknüpfend an den Beschluss der COP26, die Anpassungsfinanzierung bis 2025 mindestens zu verdoppeln (gegenüber dem Niveau von 2019), bekennt sich Deutschland in dem Artikel-9.5-Bericht dazu, seinen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten zu wollen durch „Erhöhung seines Fokus“ auf Anpassungsmaßnahmen im Rahmen einer Balance zwischen Minderung und Anpassung (Sektion a). An anderer Stelle (Sektion c) heißt es, Deutschland sei entschlossen, die Anpassungsfinanzierung zu erhöhen. Der Weg dorthin ist allerdings nicht klarer quantifiziert.

Positiv hervorzuheben sind die Informationen zu Neuerungen in der Arbeitsteilung der Ministerien, die sich unter anderem durch den Regierungswechsel bzw. Neuzuschnitte von Ministerien ergeben und die Klimafinanzierung der nächsten Jahre mit beeinflussen werden. So wird zumindest in groben Zügen dargestellt, dass das BMZ weiterhin der Hauptakteur in quantitativer Hinsicht bleiben wird, aber jetzt auch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Rolle bei der Umsetzung von Klimafinanzierung spielen werden (im Wesentlichen durch die gemeinsame Umsetzung der IKI). Auch werden die neueren IKI-Instrumente zu mittleren und kleinen Projekten erwähnt als Instrument, „um die Kapazitäten kleinerer Akteure zu steigern und zur Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen zu ermutigen“.

CARE begrüßt auch, dass in Sektion c) zu Informationen zu Politiken und Prioritäten explizit auf Gender-Aspekte eingegangen wird, vor dem Hintergrund des Ansatzes zu feministischer Außen- und Entwicklungspolitik im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung:
„Die geplante Überarbeitung des Gender-Aktionsplans wird die Grundlage schaffen für Deutschlands Mission zur Stärkung der Rechte, Ressourcen und Repräsentation von Frauen in all ihrer Vielfalt und LGBTIQ+ in ihrer gesamten Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit. Ein Grundstein des erneuten Engagements wird eine deutliche Steigerung der geschlechtsspezifischen Ausrichtung des Entwicklungsportfolios sein, mit dem Ausbau der geschlechtersensiblen Gestaltung der Klimapolitik und Entscheidungen, und die Umsetzung von geschlechtergerechter Anpassung und Minderung Strategien steht im Vordergrund.“ (S. 104).
Mittlerweile liegen ja seitens des Auswärtigen Amtes und auch das BMZ spezifische Strategien zu feministischer Außen- bzw. Entwicklungspolitik vor, sehr wichtige Schritte in die richtige Richtung.

So hat die Bundesregierung insgesamt Fortschritte in der Transparenz gemacht, aber es fehlt immer noch eine klare Perspektive und ehrgeiziges Ziel für die Erhöhung der zukünftigen Klimafinanzierung.

Sven Harmeling, CARE