Deutsche Klimafinanzierung / Bundeshaushalt

Klimafinanzierung im Bundeshaushalt 2019: Wachsende Kluft

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Foto: sciondriver, veröffentlicht unter CC Lizenz BY-NC 2.0 auf flickr.com

Nur wenige Monate nach der verspäteten Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 gehen die Beratungen für das Jahr 2019 in die Endphase. Der Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2019 wurde am 10. August 2018 veröffentlicht und in der allgemeinen Finanzdebatte am 11.September 2018 im Bundestag erstmals diskutiert. In den kommenden Wochen werden die Einzelpläne der verschiedenen Ministerien im Haushaltsausschuss beraten, bevor sie dann noch einmal im Plenum diskutiert werden und der endgültige Haushaltsplan wahrscheinlich in der Woche vom 19.-23. November verabschiedet wird. Bislang liegt der Entwurf der Bundesregierung vor, es ist durchaus zu erwarten, dass dieser in den parlamentarischen Beratungen noch verändert wird. Dabei sollten die Abgeordneten sich auch der internationalen Klimafinanzierung zuwenden, denn sonst droht eine wachsende Kluft zwischen Versprechen und tatsächlichen Mitteln.

Klimafinanzierung stagniert im BMZ-Etat

Der Gesamtetat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sieht 2019 noch einen deutlichen Zuwachs vor (auf 9,7 Mrd. Euro), soll dann aber unverständlicherweise wieder absinken, als wenn sich im Jahr 2020 globale Herausforderungen wie die Erreichung des Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs), der Klimawandel, Fluchtursachen etc. in Luft auflösen würden. Hier ist ein langfristiger Anstieg notwendig, um auch endlich das lange versprochene 0,7%-Ziel zu erreichen, was nach Berechnungen des Dachverbands der entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen (VENRO) etwa 6 Milliarden Euro zusätzlich erfordern würde.

Wie auch für 2017 und 2018 benennt der Haushaltsentwurf im Haushalt BMZ (Einzelplan 23) zur Finanzierung für klimabezogene Maßnahmen 2,3 Milliarden Euro (inkl. Zinssubventionsvorhaben). Neben spezifischen Klima-Titeln beinhaltet dies vor allem Anrechnungen in verschiedenen Titeln der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit über die OECD-Klima-Marker. Da für 2019 derselbe Betrag wie für 2017 und 2018 vorgesehen ist, soll de facto kein Aufwuchs stattfinden, obwohl die Bundesregierung das Versprechen abgegeben hat, die Klimafinanzierung bis 2020 gegenüber 2014 zu verdoppeln. Dieses hatte die Bundeskanzlerin beim Petersberger Klimadialog im Juli diesen Jahres noch einmal erneuert.

Bereits 2017 bestand nach unserer Einschätzung eine Lücke gegenüber einem linearen Aufwuchs bis 2020 von etwa 300-500 Millionen Euro für die gesamte deutsche Klimafinanzierung, die im Haushalt 2018 weiter gewachsen ist (siehe Abbildung 1). Zur Erfüllung des Verdoppelungsversprechens ist es dringend erforderlich, dass das kombinierte Volumen der Verpflichtungsermächtigungen der relevanten Titel der bilateralen finanziellen und technischen Zusammenarbeit (FZ und TZ) im Jahr 2020 um knapp 1,5 Milliarden Euro höher liegt als heute. Entsprechend höher müssten die relevanten Verpflichtungsermächtigungen auch im Haushalt 2019 um mindestens 800 Millionen Euro gegenüber 2017 im Rahmen eines deutlichen Gesamtanwuchses des BMZ-Haushalts steigen.

Abb. 1: Wachstum der Klimafinanzierung bis 2020 (schematisch)

Klimafinanzierung_Bundeshaushalt_Aufwuchs bis 2020

Quelle: eigene Darstellung auf Basis von Oxfam 2018

Der Aufwuchs im Titel zu multilateralen Hilfen – etwa 370 Millionen gegenüber 348 Millionen im 2018er-Haushalt – ist vor allem auf einen höheren Beitrag zur G7-Initiative InsuResilience und erste Zahlungen im Rahmen der 7. Wiederauffüllung für die Global Environment Facility (GEF) zurückzuführen. Für den Least Developed Countries Fund (LDCF) sind wie in den letzten Jahren 25 Millionen Euro vorgesehen. Im vergangenen Jahr bei COP23 hat Deutschland allerdings 50 Millionen Euro für den LDCF zugesagt. Dieses Niveau sollten auch im Haushalt 2019 beibehalten und der Ansatz daher verdoppelt werden.

Verdoppelung beim Green Climate Fund (GCF), aber Mittelsperrung sollte entfernt werden

Positiv ist zu beurteilen, dass die Bundesregierung im BMZ-Etat erklärt, sie beabsichtige, sich mit bis zu 1,5 Milliarden Euro an der Wiederauffüllung des Green Climate Fund (GCF) zu beteiligen. Dies entspräche der von Nichtregierungsorganisationen geforderten Verdoppelung gegenüber den 750 Millionen Euro, die Deutschland zwischen 2014 und heute in der Aufbauphase des GCF beigesteuert hat –  zumindest dann, wenn die Mittel über einen vergleichbaren Zeitraum bereitgestellt werden würden.

Damals, noch vor dem Klimagipfel von Paris, hatte Deutschland andere Geldgeber mit dieser substantiellen Zusage strategisch klug unter Zugzwang gesetzt, und Deutschlands Beitrag trug wesentlich dazu bei, Gesamtzusagen von damals rund 10 Milliarden US-Dollar für den GCF zu erreichen. Mittlerweile hat der GCF seine Arbeit aufgenommen und bereits Milliardenzusagen für Programme zum Klimaschutz und zu Klimaanpassung getätigt – und der Bedarf übersteigt bei Weitem die vorhandenen Mittel. Beim Klimagipfel (COP24) von Kattowitz im Dezember müssen die Industrieländer in der Lage sein, klare Signale für eine ambitionierte erste Wiederauffüllungsrunde zu geben, um eine erfolgreiche Verabschiedung des Paris-Regelbuches zu erleichtern. Deutschland wäre mit diesem Haushaltsentwurf dazu in der Lage.

140 Millionen der 1,5 Milliarden Euro sind bereits 2019 im Haushaltsentwurf verankert, die allerdings noch Teil der alten Zusage an den GCF sind und erst im nächsten Jahr als Barmittel an den GCF gehen sollen. Allerdings scheint die Sperrung eines großen Teiles der Verpflichtungsermächtigungen im BMZ Haushalt – 750 Millionen von 1,875 Milliarden Euro Verpflichtungsermächtigungen – sich auf den GCF-Beitrag zu beziehen. Abgesehen von der insgesamt noch in der Debatte befindlichen Erhöhung des BMZ-Etats, könnte dies auch dadurch begründet sein, dass die Freigabe abhängig von den Beiträgen anderer Geldgeber gemacht werden soll. Diese Sperrung sollte weitestgehend aufgehoben werden, denn nur so kann die Bundesregierung ausreichend politischen Spielraum gewinnen, um bei den Wiederauffüllungsverhandlungen wieder eine Führungsrolle zu übernehmen.

Weiterer Anstieg bei der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI)

Die Mittel für die Internationale Klimaschutzinitiative (KI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sollen laut Haushaltsentwurf nach dem 2018er-Anstieg von 80 Millionen Euro noch einmal um ca. 30 Millionen Euro wachsen. Eine weitere Erhöhung von 50 Millionen Euro wäre aber eher angemessen gewesen, um die Klimafinanzierungslücke zu verkleinern und dieses strategische Instrument zu stärken. Allerdings ist die jüngste Tendenz in der IKI kritisch zu sehen, nur noch sehr viel größere Projektvorschläge einzufordern (ab ca. 12-15 Millionen Euro, je nach Ausschreibung). Sie schränkt die Anzahl der Akteure, die als Konsortialführer Vorschläge einreichen und diese damit maßgeblich bestimmen können, massiv ein. Zumindest ein Teil der Mittel sollte auch kleineren Initiativen zugänglich sein, um die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu erleichtern und die Innovationsfähigkeit der IKI zu erhalten. Die vorgeschlagenen Verpflichtungsermächtigungen, mit denen die IKI neue Zusagen für Projekte und Programme tätigen kann, von nur 500.000 Euro erscheinen zudem extrem gering. Außerdem sollte das BMU auch wieder 50 Millionen Euro für den Anpassungsfonds bereitstellen, der nun auch unter dem Paris-Abkommen verankert werden soll.

Stagnation bei der Klimaaußenpolitik im Auswärtigen Amt

Für die Energie-, Klima- und Umweltaußenpolitik stehen im Etat des Auswärtigen Amtes (AA) 7,35 Millionen Euro zur Verfügung. Dies entspricht den Ansätzen in 2018 und 2017.

Leider scheint dieser Business-as-usual-Ansatz die Inhalte und Empfehlungen des Initiativberichts „Klimaschutzdiplomatie“, den das EU-Parlament mit großer Mehrheit im Juli 2018 angenommen hat, komplett auszublenden. Germanwatch hatte diesen Beschluss begrüßt. Auch wenn er sich überwiegend an die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) richtet, sollte Deutschland auf Basis der Empfehlungen seine eigenen klimadiplomatischen Kapazitäten ausbauen, was sich auch in dem Haushaltsansatz widerspiegeln sollte.

Insgesamt sollte also der Haushalt für 2019 dringend nachgebessert werden und für 2020 sind weitere deutliche Aufwüchse nötig, um das wichtige Verdoppelungsversprechen einzuhalten.

Sven Harmeling / CARE
Lutz Weischer / Germanwatch