Bundeshaushalt / 300 Milliarden / Deutsche Klimafinanzierung / Zusagen
Eckwerte Bundeshaushalt 2027: Unkluge Kürzungen für die Klimafinanzierung
Die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 sehen erneute Kürzungen für den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vor, sowohl für 2027 als auch für die Folgejahre. Damit riskiert die Bundesregierung, den drohenden Wortbruch bei der Klimafinanzierung auch für die Zukunft fortzuschreiben. Das ist strategisch kurzsichtig, denn die Klimapolitik braucht nicht weniger, sondern mehr globale Kooperation, auch im Interesse Deutschlands.

„Auf Deutschland ist Verlass“, so Bundeskanzler Friedrich Merz mit Blick auf die Klimafinanzierung aus Deutschland in seiner Rede auf der UN-Weltklimakonferenz COP30 in Belém Ende 2025. Ermutigende Worte, die allerdings mit den neuerlich geplanten Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit im Widerspruch stehen. Photo: Isabel B./COP30
Auf dem G7-Gipfel 2021 hatte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zugesagt, die Haushaltsmittel für die finanzielle Unterstützung einkommensschwacher Länder bei der Bewältigung der Klimakrise bis spätestens 2025 auf jährlich mindestens sechs Milliarden Euro zu erhöhen. Die Zusage fand schon damals international viel Beachtung und Anerkennung, insbesondere unter den einkommensschwachen Ländern, die in Deutschland einmal mehr einen verlässlichen Partner im Kampf gegen den Klimawandel sahen. Auch die aktuelle Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat nicht nur regelmäßig das Versprechen bestätigt, sondern im Koalitionsvertrag zudem festgelegt, dass Deutschland auch in Zukunft seinen fairen Anteil an der Klimafinanzierung beizutragen.
Drohender Wortbruch nun auch 2027?
Tatsächlich betreibt die Bundesregierung das Gegenteil. Schon für 2025 und 2026 ist es unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung wegen ihrer unklugen Kürzungen im BMZ-Etat das Sechs-Milliarden-Versprechen nicht gehalten hat bzw. halten wird. Für 2026 fehlen im BMZ-Etat dazu 1-1,5 Milliarden Euro.
2027 sollen die Gesamtausgaben des BMZ gegenüber 2026 noch einmal um rund 600 Millionen Euro sinken, auf dann nur noch 9,5 Milliarden Euro. In den Jahren danach geht es über die Jahre hinweg weiter bergab auf 9,1 Milliarden Euro im Jahr 2030. Da die Haushaltsmittel für die Klimafinanzierung großenteils aus dem BMZ-Etat stammen und dort aus den allgemeinen Titeln der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit, muss man damit rechnen, dass auch die Klimafinanzierung von diesen Kürzungen betroffen sein wird. Gleichzeitig stehen die Befüllung bzw. Wiederauffüllung mehrerer multilateraler Klimafonds an, die wichtige Arbeit leisten, um die einkommensschwachen Länder gegen die Klimakrise zu unterstützen.
Das konkrete Ausmaß der geplanten Kürzungen für die Klimafinanzierung lässt sich wegen noch fehlender Detailinformationen derzeit nicht genau abschätzen.[1] Trotzdem ist damit zu rechnen, dass die neuerlich geplanten Kürzungen den Wortbruch in die kommenden Jahre fortschreiben und vermutlich sogar noch verschärfen würden. Damit würde die Bundesregierung die in der internationalen Klimapolitik ohnehin oft strapazierte Vertrauensbasis zwischen den reichen Industrieländern und den von der Klimakrise viel härter betroffenen einkommensschwachen Ländern weiter beschädigen. Dies gilt umso mehr, als die letzten beiden UN-Weltklimakonferenzen COP29 und COP30 (mit der Deutschlands Zustimmung) beschlossen haben, die Unterstützung für die einkommensschwachen Länder bis 2035 auf jährlich mindestens 300 Milliarden US-Dollar zu steigern (2024 standen 137 Milliarden US-Dollar zur Verfügung) und dabei auch einerseits die Unterstützung für den Teilbereich Anpassung an die klimatischen Veränderungen und andererseits die Finanzierung über die multilateralen Klimafonds des Pariser Abkommens zu verdreifachen. Das verträgt sich mit den Kürzungen 2025 und 2026 in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ebenso wenig wie mit den nun geplanten weiteren Kürzungen 2027.
Wort halten? Kürzungen zurücknehmen!
Um die oft für sich reklamierte Führungsrolle bei der Klimafinanzierung wieder neu auszufüllen, müsste die Bundesregierung die geplanten Kürzungen 2027 streichen und vielmehr einen deutlichen Aufwuchs in der Entwicklungszusammenarbeit vorsehen. Allein für die Klimafinanzierung bräuchte es im BMZ-Etat gegenüber 2026 eine Steigerung um die schon erwähnten 1-1,5 Milliarden Euro, um das Sechs-Milliarden-Versprechen einigermaßen sicher erreichen zu können.
Der Bundeshaushalt 2027 sollte darüber hinaus auch Vorkehrungen für substanzielle Zusagen an einige der wichtigsten multilateralen Klimafonds enthalten, darunter der Fund for Responding to Loss and Damage (seine erste formale Befüllungsperiode beginnt 2027), der Green Climate Fund (dessen nunmehr dritte formale Wiederauffüllung ebenfalls ab 2027 ansteht), außerdem der Adaptation Fund und der Least Developed Countries Fund (zwei Fonds, die wichtige Arbeit machen, aber seit Jahren nicht ausreichend ausgestattet werden).
Damit noch nicht genug: Soll Deutschland tatsächlich seinen fairen Anteil an der Klimafinanzierung auch in Zukunft beitragen (wie im Koalitionsvertrag vereinbart), muss nun auch das 6-Milliarden-Vesprechen nicht nur erfüllt, sondern perspektivisch auch aktualisiert werden, denn es ist auf 2025 und das bisherige 100-Milliarden-Ziel kalibriert. Nun aber gilt es, den fairen Anteil am neuen internationalen 300-Milliarden-Ziel der Klimafinanzierung zu definieren. Die fortgesetzten Kürzungen passen hier überhaupt nicht ins Bild.
Gute Gründe für die Klimafinanzierung
Die Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit und damit in der Klimafinanzierung bringen vielleicht kurzfristig Einsparungen (die im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Bundeshaushalts 2027 allerdings vernachlässigbar sind), sind mittel- bis langfristig aber ausgesprochen unklug. Die Klimafinanzierung dient der Unterstützung der einkommensschwachen Länder und ist kein Akt der Wohltätigkeit, sondern völkerrechtlich verbindlich zu leisten – so sieht es das Pariser Abkommen vor. Es gibt aber auch jede Menge weiterer guter Gründe für die Klimafinanzierung: Die Unterstützung ist nämlich auch ein wichtiges Instrument für Stabilität trotz Klimawandel, indem sie vom Klimawandel stark betroffenen Ländern die Anpassung an die klimatischen Veränderungen ermöglicht. Sie befördert die klimafreundliche Entwicklung und schafft so neue Märkte für grüne Technologien. Und sie baut vertrauensvolle internationale Partnerschaften auf in geopolitisch schwierigen Zeiten. Sie dient somit den wirtschafts-, außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands (und der übrigen Industrieländer). Letztlich ist die Klimafinanzierung eine Investition in das Gemeinwohl auch der Gesellschaften im Globalen Norden (mehr dazu auch hier). Das haben vermutlich viele Finanzministerinnen und Finanzministern, Staats- und Regierungschefinnen und Chefs und auch der eine oder andere Bundeskanzler trotz Hoffnung machender Worte („Auf Deutschland ist Verlass.”) noch nicht vollständig durchdrungen. Das gilt es während der kommenden Verhandlungen zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 zu ändern.
Jan Kowalzig, Oxfam
[1] Der Eckwertebeschluss der Bundesregierung führt die geplanten Gesamtausgaben für den BMZ-Etat 2027 (und Folgejahre) auf, nicht aber die Ausstattung einzelner Ausgabentitel innerhalb des BMZ-Etats. Ohnehin geben für die Klimafinanzierung (wie auch für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit insgesamt) weniger die geplanten Ausgaben der jeweiligen Titel, sondern die ihnen beigeordneten Verpflichtungsermächtigungen darüber Auskunft, welche (üblicherweise mehrjährigen) Maßnahmenzusagen über den Bundeshaushalt 2027 gemacht werden können. Das wird erst mit Veröffentlichung des vollständigen Bundeshaushalts und seiner Einzelpläne (darunter der BMZ-Etat als Einzelplan 23) sichtbar – geplant für den 8. Juli 2026.




