Bundeshaushalt / Deutsche Klimafinanzierung / Zusagen
Projektion Klimafinanzierung 2025 und 2026: Sechs-Milliarden-Versprechen wohl nicht zu halten
Der Bundeshaushalt für 2025 ist beschlossen, der für 2026 wird noch im Bundestag verhandelt. Für beide Jahre sieht die Bundesregierung bei den Mittel der Entwicklungszusammenarbeit erhebliche Kürzungen vor. Damit gerät auch das Sechs-Milliarden-Versprechen der Klimafinanzierung in Gefahr. Womöglich sind für beide Jahre kaum fünf Milliarden Euro zu erreichen, so unsere Abschätzung.
Auf dem G7-Gipfel 2021 hatte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zugesagt, die Haushaltsmittel für die finanzielle Unterstützung einkommensschwacher Länder bei der Bewältigung der Klimakrise bis spätestens 2025 auf jährlich mindestens sechs Milliarden Euro zu erhöhen. Nachdem Olaf Scholz (SPD) das Amt des Regierungschefs übernommen hatte, bekräftigte er die Zusage auf dem G7-Gipfel 2022. Die Zusage fand schon damals international viel Beachtung und Anerkennung, insbesondere unter den einkommensschwachen Ländern, die in Deutschland einmal mehr einen verlässlichen Partner im Kampf gegen den Klimawandel sahen.
Nun berichtet die Bundesregierung, die Zusage letztes Jahr erfüllt zu haben. Demnach standen 2024 rund 6,1 Mrd. Euro an Mitteln aus dem Bundeshaushalt für die Klimafinanzierung (inklusive Schenkungsäquivalenten von zinsvergünstigten Krediten) zur Verfügung. Damit hat die Bundesregierung ihre Zusage zumindest für 2024 erfüllt,1 auch wenn das erreichte Niveau noch deutlich unter dem bisherigen Rekordjahr 2022 lag. Damals erreichte die Bundesregierung insgesamt rund 6,4 Mrd. Euro.
Kürzungen im BMZ-Etat 2025 und 2026: Aus für das Klima-Versprechen?
Die Freude könnte von kurzer Dauer sein. Für das laufende Jahr hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition im Bundeshaushalt 2025 deutliche Kürzungen für den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beschlossen. Schon der in den Bundestag eingebrachte Entwurf sah Kürzungen bei den Gesamtausgaben des BMZ in Höhe von knapp einer Milliarde Euro gegenüber 2024 und rund 1,7 Milliarden Euro gegenüber 2023 vor. 2026 sollen die Ausgaben weiter sinken.
| Abb. 1: Haushaltsmittel für die Klimafinanzierung 2020-2026 |

Dargestellt sind die Haushaltsmittel der Klimafinanzierung aus Deutschland für die Jahre 2020-2024 wie von der Bundesregierung im Rahmen der Governance Regulation nach Brüssel berichtet, sowie unsere Projektion für 2025-2026. Gemäß der Zusage der Bundesregierung müssten 2025 und 2026 die Haushaltsmittel für die Klimafinanzierung mindestens sechs Milliarden Euro erreichen. Nach unserer Abschätzung anhand der Haushaltspläne 2025 und 2026 droht die Bundesregierung ihr Versprechen nicht halten zu können. Details zur Berechnung finden sich hier.
Mit den Kürzungen verpassen CDU und SPD der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einen herben Rückschlag. Auch die Klimafinanzierung wird unmittelbar betroffen sein, denn sie speist sich zu großen Anteilen aus dem BMZ-Etat. Was das für das deutsche 6-Millairden-Versprechen bedeuten könnte, lässt sich abschätzen. Aus einigen Haushaltstiteln ergibt sich deren erwartbarer Beitrag zur Klimafinanzierung direkt aus den Haushaltsplänen, so zum Beispiel für die anstehenden Einzahlungen in diverse multilaterale Klimafonds wie den Green Climate Fund (GCF) oder den Fund for Responding to Loss and Damage (FRDL). Für einige andere (kleinere) Titel gibt es Erfahrungswerte.
Der Großteil der Klimafinanzierung aber stammt aus einer Reihe von Titeln, die der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit dienen. Hier lassen sich die möglichen Beiträfge zur Klimafinanzierung extrapolieren, basierend auf der Annahme, dass die Anteile der Klimafinanzierung 2025 an den Gesamtvolumina der relevanten Titel denen der Vorjahre entsprechen. Für die bilaterale Klimafinanzierung eines Jahres (wie auch für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit insgesamt) sind dabei vor allem die Verpflichtungsermächtigungen (VE) bei den einzelnen Haushaltstiteln entscheidend. Sie bestimmen in weitaus größerem Maße als die jeweils geplanten Ausgaben eines Titels, in welcher Höhe die Bundesregierung im jeweiligen Jahr Neuzusagen für die in der bilateralen Zusammenarbeit üblicherweise mehrjährigen Projekte und Programme machen kann.2 Diese Verpflichtungsermächtigungen sind für viele der für die Klimafinanzierung relevanten Titel des BMZ-Etats zum Teil erheblich zusammengestrichen worden – sowohl für 2025 als auch 2026: Die VE beispielsweise der Bilateralen Technischen Zusammenarbeit beträgt für 2025 nur noch rund 1,5 Mrd. Euro gegenüber rund 1,9 Mrd. Euro im Jahr 2024, die der Bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) nur noch rund 1,4 Mrd. Euro (2024: rund 1,8 Mrd. Euro).
Nach der beschriebenen Methodik zur Analyse der Bundeshaushalte 2025 und 2026 ergibt sich für die Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln (inklusive der Schenkungsäquivalente zinsvergünstigter Kredite) für 2025 ein Volumen von 4,5-5,3 Mrd. Euro und für 2026 sogar nur noch 4,4-5,0 Mrd. Euro. Natürlich handelt es sich hierbei nicht um eine Voraussage; die Projektion basiert allerdings auf durchaus realistischen Annahmen. Die Berechnung, die zu dieser Abschätzung führt, ist hier einzusehen.
Vertrauenskrise vor COP30: Steht die Bundesregierung zu ihrem Wort?
Nach unserer Abschätzung wird die Bundesregierung ihr Sechs-Milliarden-Versprechen für 2025 und 2026 wohl nicht halten können. Das wäre ein klimapolitischer Vertrauensbruch gegenüber den ärmsten Ländern, die am stärksten unter der Klimakrise leiden und ein fatales Signal an die internationale Gemeinschaft. Mit solchen Aussichten zur nächsten UN-Weltklimakonferenz COP30 zu fahren, wäre verheerend. Die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit Deutschlands in der internationalen Klimapolitik stünde ernsthaft infrage.
Für das laufende Jahr ist die Situation nur schwer zu verbessern, denn der Haushalt 2025 ist beschlossen. Umso wichtiger wäre es nun, dass der Bundestag im laufenden Haushaltsverfahren für das Jahr 2026 noch einmal gegensteuert und die geplanten Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit nicht einfach durchwinkt. Um die deutsche Zusage zur Klimafinanzierung zumindest verspätet doch noch zu erfüllen, müssten für 2026 die Mittel deutlich aufgestockt werden. Möglichkeiten zur Gegenfinanzierung gibt es allenthalben, darunter die schrittweise Abschaffung umweltschädlicher Subventionen (die oft ohnehin eher Menschen mit höherem Einkommen zugutekommen) oder steuerliche Reformen, um die Reichen und Superreichen stärker für das Gemeinwohl in die Verantwortung zu nehmen – eine deutliche Mehrheit in Deutschland wäre dafür.
Bleibt zu hoffen, dass sich im laufenden Haushaltsverfahren die Abgeordneten insbesondere der Koalition vergegenwärtigen, wie sehr eine erfolgreiche Bewältigung der Klimakrise im Globalen Süden letztlich auch den politischen und wirtschaftlichen Interessen Deutschlands dient. Die Unterstützung durch Deutschland ermöglicht wichtige Programme in den einkommensschwachen Ländern, um etwa Ernten vor den Folgen der Klimakrise zu schützen oder die Energieversorgung der Länder klimaverträglich umzubauen. Das macht die Klimafinanzierung zu einer Investition in eine lebenswerte Zukunft für uns alle. Deutschland muss hier seiner internationalen Verantwortung gerecht werden.
Jan Kowalzig, Oxfam
Redaktionelle Anmerkung: In einer früheren Version dieses Artikels ergaben die Prognose noch 4,4-5,2 Mrd. Euro für 2025 und 4,4-4,9 Mrd. Euro für 2026. Nachdem die Bundesregierung seither neue Daten zur titelscharfen Aufteilung der Klimafinanzierung für 2023 zur Verfügung gestellt hat (in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Frakion DIE LINKE (BT-Drucksache 21/1976), haben sich unserer Prognosen nun geringfügig verändert.
1 Weitere rund 4,6 Mrd. Euro gab es in Form von Mitteln, die KfW und DEG am Kapitalmarkt mobilisieren für die Bildung von öffentlichen Krediten und anderen Instrumenten, außerdem rund 1,1 Mrd. € an von der Bundesregierung mobilisierten privaten Investitionen. Beide Posten sind Teil der Klimafinanzierung, wie sie international gemeinhin verstanden wird; die 6-Milliarden-Zusage allerdings bezieht sich ausschließlich auf die Haushaltsmittel und die Schenkungsäquivalente eines Jahres.
2 Ein großer Teil der geplanten Ausgaben (Barmittel) dient hingegen der Ausfinanzierung solcher Zusagen aus den Vorjahren während der Umsetzung finanzierter Maßnahmen. Nur ein kleinerer Teil der geplanten Ausgaben dient der Finanzierung neuer (mehrjähriger) Zusagen, nämlich dann, wenn schon im Jahr der Zusage mit der Umsetzung begonnen wird.




