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Bundeshaushalt 2027: Zusagen zur Klimafinanzierung einhalten!

Bundestag

Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2027: Der Bundestag kann den drohenden Wortbruch bei der Klimafinanzierung noch abwenden. Photo: Cezary Piwowarski, unter der CC BY-SA 3.0-Lizenz.

Die geplanten Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit bedrohen auch die deutsche Zusage zur Klimafinanzierung. Was folgt daraus für die Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2027?

Die finanzielle Unterstützung einkommensschwacher Länder ist einer der zentralen Pfeiler der weltweiten Kooperation zur Umsetzung des Pariser Abkommens, das die Industrieländer zu dieser Unterstützung auch völkerrechtlich verpflichtet. Die Klimafinanzierung unterstützt den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Landwirtschaft gegen Dürren und Überschwemmungen und erlaubt es einkommensschwachen Ländern, Entwicklungspfade klimaverträglich und klimaresilient zu gestalten. Damit ist die Klimafinanzierung auch Instrument für globale Stabilität trotz Klimawandel, schafft neue Märkte für grüne Technologien und baut vertrauensvolle internationale Partnerschaften auf in geopolitisch schwierigen Zeiten. Sie dient somit auch den wirtschafts-, außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands.

2021 hatte die Bundesregierung versprochen, die Haushaltsmittel für die Klimafinanzierung bis spätestens 2025 auf jährlich mindestens sechs Milliarden Euro zu steigern. Die Zusage wurde erstmals 2022 und dann wieder 2024 erfüllt. Für 2025 und 2026 liegen noch keine Daten vor. Infolge der nun geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2027 riskiert die Bundesregierung, ihre Zusage zur Klimafinanzierung 2027 nicht halten zu können. Die Lücke beträgt womöglich mindestens eine Milliarde Euro.

Kürzungen vor allem im Einzelplan 23

Besonders betroffen von den Kürzungen ist der Etat das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23), und dort insbesondere die Titel der bilateralen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit, deren Verpflichtungsermächtigungen gegenüber 2024 zusammen um fast 700 Millionen Euro niedriger ausfallen sollen. Auch in den Titeln zur Förderung der Zivilgesellschaft (politische Stiftungen, Kirchen etc.) fallen die Verpflichtungsermächtigungen zusammen um rund 200 Millionen Euro geringer aus als noch 2024, gekürzt werden soll auch im Titel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau. Über all diese Titel wird Klimafinanzierung bereitgestellt – 2027 vermutlich deutlich weniger als noch 2024.

Bedenklich sind auch die Kürzungen bei den Beiträgen für multilaterale Klimafonds – deren Fördervolumina nach einem auch von der Bundesregierung unterstützten Beschluss der UN-Weltklimakonferenz COP29 bis 2030 verdreifacht werden sollen. 2027 steht die nächste Wiederauffüllungsrunde für den Green Climate Fund an. 2023 hatte Deutschland noch zwei Milliarden Euro zugesagt, 2027 sollen es nur noch 1,65 Milliarden Euro werden. Für den für die besonders verwundbaren Länder so wichtigen Least Developed Countries Fund (LDCF) sollen 2027 nur noch 10 Millionen Euro zugesagt werden – dabei kann der LDCF schon jetzt mangels Finanzmitteln keine weiteren Förderprogramme bewilligen.

„Auf Deutschland ist Verlass“, so Bundeskanzler Friedrich Merz mit Blick auf die Klimafinanzierung aus Deutschland in seiner Rede auf der UN-Weltklimakonferenz COP30 in Belém Ende 2025. Ermutigende Worte, die allerdings mit den neuerlich geplanten Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit im Widerspruch stehen. Photo: Isabel B./COP30

„Auf Deutschland ist Verlass“, so Bundeskanzler Friedrich Merz zur Klimafinanzierung in seiner Rede auf der UN-Weltklimakonferenz COP30 in Belém Ende 2025. Ermutigende Worte, die allerdings mit den für 2027 geplanten Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit in krassem Widerspruch stehen. Photo: Isabel B./COP30

Mit Sorge muss man die Pläne der Bundesregierung zum Fund for Responding to Loss and Damage (FRLD) betrachten, einem noch jungen Fonds, der die einkommensschwachen Länder bei der Bewältigung unvermeidlicher Verluste und Schäden unterstützen soll. Nach Anlaufen der Start-Up-Phase des Fonds soll es nun ab 2027 zur ersten formalen Auffüllung des Fonds kommen. Dafür hat die Bundesregierung offenbar lediglich 150 Millionen Euro vorgesehen. Angesichts der Klimafolgekosten von jährlich mehreren Hundert Milliarden US-Dollar, denen die einkommensschwachen Länder gegenüberstehen, ist diese Zurückhaltung nicht zu rechtfertigen. Schon in der jetzigen Start-Up-Phase des Fonds summieren sich die Projektanträge auf 2,8 Milliarden Euro, ein Vielfaches der ersten Ad-hoc-Beiträge der Industrieländer für den Fonds (darunter die bisher aus Deutschland zugesagten 92 Millionen Euro).

Auch anderswo wird an der Klimafinanzierung gespart: Im Klima- und Transformationsfonds (KTF, Einzelplan 60) sinkt die Verpflichtungsermächtigung für die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) gegenüber 2024 um rund 200 Millionen Euro. Die IKI war in der Vergangenheit ein wichtiges Instrument zur Bildung von strategischen Allianzen und der Umsetzung einzelner Aspekte des Pariser Abkommens (etwa zur Unterstützung von Ländern bei der Entwicklung ihrer nationalen Klimaschutzpläne). Ausgerechnet bei diesem Vorzeigeprojekt der Bundesregierung zu kürzen, erscheint angesichts der stockenden Verhandlungen zur Umsetzung des Pariser Abkommens wenig weitsichtig.

Im KTF findet sich auch die haushalterische Umsetzung der Zusage der Bundesregierung für die Tropical Forest Forever Facility (TFFF). Hier hatte Bundeskanzler Friedrich Merz 2025 nach einigem Zögern eine Milliarde Euro zugesagt. Die zugesagten Gelder sollen nun über zehn Jahre abfließen, als Beitrag zum Kapitalstock der TFFF. Zuletzt gab es noch einmal Bedenken aus der CDU/CSU hinsichtlich der finanziellen Tragfähigkeit der TFFF – hier steht zu hoffen, dass diese Bedenken noch ausgeräumt werden können. Die Zusage wieder zu kassieren, wäre für Deutschland auf internationalem Parkett mehr als ein peinlicher Zwischenfall.

Prioritäten für die Haushaltsverhandlungen

Soll die Bundesregierung hinsichtlich der Sechs-Milliarden-Zusage Wort halten können, um sich international nicht zu blamieren und mühsam gewonnenes Vertrauen einkommensschwacher Länder nicht leichtfertig zu verspielen, müssen die Kürzungen dringend wieder zurückgenommen werden. Für den Bundeshaushalt 2027 ergeben sich aus Oxfam-Sicht die folgenden Prioritäten zur Klimafinanzierung:

    • Möchte die Bundesregierung Wort halten, bräuchte es mindestens eine Milliarde Euro an zusätzlichen Mitteln für die Klimafinanzierung, vor allem im BMZ-Etat (Einzelplan 23), etwa durch entsprechende Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen1 relevanter Einzeltitel wie etwa die der allgemeinen bilateralen, Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit im Einzelplan 23.
    • Zusätzliche Mittel wären insbesondere auch für die erfolgreiche und strategisch gut aufgestellte Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) im Klima- und Transformationsfonds (KTF, Einzelplan 60) wünschenswert, v.a. über eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung des IKI-Titels im KTF im Einzelplan 60.
    • Die geplanten Zusagen für den Green Climate Fund (GCF) und den Least Developed Countries Fund (LDCF) sollten deutlich angehoben werden, im Wesentlichen über eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung des Titels für multilaterale Umwelt- und Klimafonds im Einzelplan 23.
    • Wenn sich bestätigt, dass die 2027 geplante Zusage für den Fund for Responding to Loss and Damage (FRLD) tatsächlich die Zusage für seine erste formale Befüllung sein soll (und nicht ein weiterer Beitrag für die Start-Up-Phase des Fonds), sollte die Zusage erheblich ambitionierter ausfallen (über eine weitere Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung des Titels für multilaterale Umwelt- und Klimafonds).

Oxfams konkrete Vorschläge finden sich hier im Detail.

Mit diesen Vorschlägen wäre es möglich, die Sechs-Milliarden-Zusage für 2027 zu erfüllen. Damit wäre allerdings nur der erste Schritt getan. Längerfristig wäre, im Gegensatz zu den geplanten weiteren Kürzungen der Folgejahre, ein fortgesetzter Aufwuchs nötig, damit Deutschland seinen im Koalitionsvertrag zugesagten „fairen Anteil“ zur Klimafinanzierung beitragen kann. Richtschnurr muss dabei die Erfüllung der auf den vergangenen UN-Klimakonferenzen vereinbarten Ziele, die internationale Klimafinanzierung bis 2035 auf jährlich mindestens 300 Milliarden US-Dollar zu steigern und gleichzeitig einerseits die Unterstützung für die Anpassung an den Klimawandel bis 2035 sowie andererseits die über multilaterale Klimafonds bereitgestellten Mittel bis 2030 zu verdreifachen. All diese Ziele zur Zukunft der Klimafinanzierung wurden auch mit der Zustimmung Deutschlands bzw. der aktuellen Bundesregierung festgelegt. Da wäre es das mindeste, dass Deutschland zunächst wenigstens im Jahr 2027 seine Sechs-Milliarden-Zusage einhält.

Jan Kowalzig, Oxfam

1 Die Verpflichtungsermächtigungen (VE) der einzelnen Haushaltstitel sind das maßgebliche Instrument für in der bilateralen Zusammenarbeit üblicherweise mehrjährige Maßnahmenzusagen, aber auch für mehrjährige Zusagen an multilaterale Klimafonds. Eine solide Steigerung der Klimafinanzierung muss daher vor allem über eine Anhebung der VEs stattfinden. Die jeweiligen Barmittel eines Jahres dienen zu großen Teilen zur schrittweise Ausfinanzierung von Zusagen der Vorjahre.