Internationale Klimafinanzierung / Transparenz

Die EU-Klimafinanzierung braucht einheitliche Regeln

Es braucht mehr Klimafinanzierung für Anpassung an den Klimawandel, z.B. für Wasseraufbereitungsanlagen wie hier in den Sunderbarns, Bangladesch. Foto: Sabine Minninger, BfdW

Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens haben die Industriestaaten versprochen ab dem Jahr 2020 jährlich 100 Mrd. USD bereitzustellen, um die ärmsten Staaten in der Klimakrise zu unterstützen. Eine neue Studie im Auftrag des Bündnisses ACT Alliance EU zeigt auf, dass die europäischen Länder wohl kaum ihr Versprechen halten werden. Die Studie „Setting the Standard“ wertet die Daten aus dem Jahr 2018 aus, welche die Länder an die EU, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Vereinten Nationen (UN) im Jahr 2019 berichtet haben. Sie zeigt, dass die EU-Staaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen – und verdeutlicht einige Defizite in der deutschen Klimafinanzierung.

Die EU-Klimafinanzierung wird übermäßig hoch ausgewiesen

Klimafinanzierung sollte neu, zusätzlich und ansteigend sein. Der Aufwuchs der Klimafinanzierung über die letzten Jahre verlief aber deutlich zu niedrig. Während die gesamte Klimafinanzierung der EU und ihrer Mitgliedsstaaten im Jahr 2019 auf insgesamt 23,2 Mrd. EUR kam (ca. 27 Mrd. USD) anstieg, sollte der faire Anteil der EU an den 100 Mrd. USD zwischen 33 und 36 Mrd. USD liegen (siehe Studie, S.5).

Nur wenige EU-Mitgliedsstaaten wie Dänemark und die Niederlande kommen der Erwartung der ärmsten Länder nach und vergeben die Mittel für Klimafinanzierung als Zuschüsse. Deutschland, Frankreich und Spanien dagegen stellen Klimahilfen zum Großteil als Kredite aus, teilweise sogar zu marktüblichen Konditionen. Dies ist unfair, denn Kredite müssen von den Empfängerländern zurückgezahlt werden. Zudem verdienen die Geberländer an den Krediten mit marktüblichen Zinsen, die auch zu einer höheren Verschuldung der ärmsten Länder führen können. Kredite zu marktüblichen Konditionen sollten gar nicht als Klimafinanzierung ausgewiesen werden. Und auch bei den vergünstigen Krediten sollte nur über das Schenkungsäquivalent, also den nicht zurückzuzahlenden Anteil, entsprechend der neuen OECD-Richtlinien berichtet werden. Wendet man diese nämlich für die Anrechnung von Schenkungsäquivalenten bei der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit an bei den Daten, welche die EU-Mitgliedsländer für das Jahr 2018 an die UN berichtet haben, so sinkt die gesamte EU-Klimafinanzierung auf nur 11,6 Mrd. EUR. Also bleibt nur noch die Hälfte übrig an wirklichen Klimahilfen.

Die Studie analysiert auch den Anteil der bereitgestellten wirklichen Klimahilfen an dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Indikator für die Anstrengungen, die EU- und EFTA-Staaten unternehmen, abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit und ihrem Wohlstand. Im Jahr 2018 haben nur drei Staaten mehr als 0,1% ihres BIP für Klimafinanzierung bereitgestellt (Schweden, Norwegen und Deutschland) und kein Land hat 0,2% erreicht. Belgien und Österreich liefern nur 0,02 Prozent ihres BIP. Andere schneiden noch schlechter ab, wie etwa Portugal mit 0,0008 Prozent seines BIP.

Keine Balance zwischen Anpassung und Minderung

Obwohl im Pariser Klimaabkommen vereinbart wurde, dass es eine Balance zwischen Klimafinanzierung für Anpassungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasen geben sollte, so gehen die meisten Mittel in Minderungsprojekte. Dies ist besonders tragisch für die ärmsten und verletzlichsten Staaten, die dringend auf Unterstützung beim Umgang mit der Klimakrise angewiesen sind. Das Ungleichgewicht ist auch auf den hohen Anteil an Krediten für Minderungsprojekte zurückzuführen.

Mangel an einheitlichen Regeln

Laut UN-Vereinbarungen soll die Klimafinanzierung „neu und zusätzlich“ zur Entwicklungszusammenarbeit sein. Die Vereinbarung wurde getroffen, damit die Bekämpfung des Klimawandels nicht andere Anstrengungen in der Entwicklungszusammenarbeit untergraben und den Streit um die Geldtöpfe verschärft. Die Vereinten Nationen hatten sich das Ziel gesetzt, dass die Industrieländer 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit einsetzen (Official Development Assistance – ODA-Quote). Offiziell erkennen die EU-Mitgliedsstaaten die Notwendigkeit an, dass die Klimahilfen neu und zusätzlich zu ODA sein müssen. Da bislang jedoch nur wenige Länder das 0,7-Prozent-Ziel erfüllen, sind die Klimahilfen aber zumeist nicht zusätzlich. Eine positive Ausnahme ist Schweden: Das Land weist nur die Gelder als Klimahilfen aus, die über die Verpflichtungen für die Entwicklungszusammenarbeit hinausgehen.

Andere Staaten wenden eine Vielzahl von willkürlichen Definitionen an, was für sie „neu und zusätzlich“ bedeutet. Eine einheitliche Definition gibt es bisher nicht. Deutschland berichtet nur die Klimafinanzierung, die sie nicht bereits vorher schon berichtet hat. Davon sollte man eigentlich ausgehen können, dass nicht zweimal die gleiche Summe kommuniziert wird. Das heißt zwar nicht automatisch, dass die deutsche Entwicklungsfinanzierung durch diese eigenwillige Anrechnungsformel weniger ausfällt und wichtige Entwicklungsprogramme nicht mehr stattfinden. Aber wenn Deutschland die schwedische Rechenformel anwenden würde, so würde die deutsche Klimafinanzierung gar nicht mehr existieren, da Deutschland die ODA-Quote nicht erfüllt.

Empfehlungen an die Politik

Folgende Empfehlungen ergeben sich aus der Studie:

  1. Die EU, ihre Institutionen und Mitgliedsstaaten ebenso die EFTA-Staaten müssen ihren Beitrag zur Klimafinanzierung mehr als verdoppeln.
  2. Die Zuschüsse müssen gegenüber den Krediten ansteigen und vor allem müssen mehr Klimahilfen den ärmsten Staaten zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollten die Geberländer nur ihre Schenkungsäquivalente aus vergünstigten Krediten als Klimafinanzierung an die UN berichten, indem sie die neuen OECD-Richtlinien anwenden.
  3. Die Staaten sollten ihren Beitrag an Klimahilfen in einem fairen Verhältnis zu ihrem Bruttoinlandsprodukt (BIP) ansteigen lassen.
  4. Die Industriestaaten sollten eine Ausgewogenheit zwischen der Bereitstellung von Klimafinanzierung für Anpassungs- und Minderungsprojekten herstellen. Gerade der Anpassungsbereich ist noch stark unterfinanziert und muss mit den steigenden Herausforderungen des Klimawandels noch drastisch anwachsen.
  5. Die UN-Mitgliedsstaaten sollten sich auf eine gemeinsame Definition von „neuer und zusätzlicher“ Klimafinanzierung einigen, damit Klimahilfen zusätzlich zur Entwicklungsfinanzierung geleistet werden und diese am Ende nicht kannibalisieren. Klimafinanzierung kann nur „neu und zusätzlich“ sein, wenn sie wirklich zusätzlich zur ODA-Quote bereitgestellt werden.

Sabine Minninger / Brot für die Welt

Weiterlesen: Der Artikel basiert auf dem bei Brot für die Welt erschienenen Artikel. Die Studie „Setting the Standard“ von der ACT Alliance findet sich hier.