Green Climate Fund (GCF)

Dynamik wiedererlangen – Der Grüne Klimafonds bereitet seine erste Direktoriumssitzung in 2012 vor

Der Green Climate Fund (GCF) soll zum wichtigsten multilateralen Finanzierungskanal für Anpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern werden. Wenn die 24 neu bestimmten Mitglieder des GCF-Direktoriums – jeweils 12 aus Entwicklungs- und Industrieländern – endlich vom 23. bis 25. August in Genf zu ihrer ersten Direktoriumssitzung zusammenkommen, nachdem ein langwieriger Nominierungsprozess mehrmonatige Verzögerungen verursacht hatte, wird es ihre erste und wichtigste Aufgabe sein, die seit dem vergangenen Dezember verlorengegangene Dynamik wiederzuerlangen. Damals hatte die 17. Vertragsstaatenkonferenz (COP17) der UNO-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) das Gründungsdokument des Fonds bestätigt und in einem dazugehörigen Beschluss einige wichtige Termine und Verfahren festgelegt.

Bis zur 18. Vertragsstaatenkonferenz (COP18) in Doha/Katar verbleiben nur noch wenige Monate. Dort sollen die Vertragsstaaten der KRK gemäß der im Durban-Dokument bestimmten Deadline mehrere Entscheidungen des GCF-Direktoriums bestätigen, nämlich zur Bestimmung eines Sitzstaats für den Fonds sowie seine Arbeitsorganisation mit der COP. Insbesondere letztere Entscheidung könnte sich als kontrovers und schwierig erweisen und die Polarisierung zwischen den Mitgliedern aus den Industrie- und Entwicklungsländern verstärken, wie bereits im vergangenen Jahr während des Verfahrens zur Gestaltung des Transitional Committee (TC) geschehen ist. Dies könnte eine frühzeitige Prüfung der Bereitschaft und Fähigkeit des neuen Direktoriums sein, politisch brisante Themen konstruktiv und in einem Geist gegenseitigen Vertrauens anzupacken. Beides wird erforderlich sein, um den anspruchsvollen Arbeitsauftrag für das Direktorium – das bereits unter extremem Zeitdruck steht – von mehr als fünfzig verschiedenen Aufgaben, die in der COP-Entscheidung und dem Governing Instrument des GCF detailliert beschrieben sind, voranzutreiben. Dieser Arbeitsauftrag beinhaltet viele weitere technische und politische Klippen, die das GCF-Direktorium erfolgreich umschiffen muss, wenn der Fonds eine realistische Chance haben soll, bis 2014 in vollem Umfang arbeitsfähig zu sein – und ausreichende finanzielle Mittel zu erhalten.

Ein Blick in die vorläufige Tagesordnung der ersten Direktoriumssitzung bestätigt, dass organisatorische Angelegenheiten in der Arbeit des GCF-Direktoriums zunächst im Mittelpunkt stehen werden. Das neue GCF-Direktorium wird von einem Interimssekretariat mit Personal aus den Sekretariaten der KRK und der Globalen Umweltfazilität (GEF) in seiner Arbeit unterstützt. Das Interimssekretariat mit Sitz in Bonn hat im Frühjahr seine Arbeit aufgenommen, einschließlich vorbereitende Arbeiten zur Einberufung der ersten Direktoriumssitzung, die ursprünglich für April vorgesehen war. Da sie aufgrund der Unfähigkeit mehrerer regionaler KRK-Länder- und Interessensgruppen, ihre Direktoriumsmitglieder und -vertreter/innen bis Ende März 2012 zu bestimmen (entsprechend der GCF-Entscheidung von Durban), wird das neue Direktorium in diesem Jahr vor Doha höchstwahrscheinlich nur zweimal zusammentreten können.

Fünf Industrieländer – die USA, Japan, Deutschland, das Vereinigte Königreich und Frankreich, die vermutlich die größten finanziellen Beiträge an den neuen Fonds leisten werden – werden jeweils einen eigenen Sitz haben und ein Haupt- und ein stellvertretendes Mitglied stellen. Die übrigen vertretenen Länder, sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer, werden ihren Sitz mit einem anderen Land teilen. Bei den sieben weiteren Sitzen für Industrieländer handelt es sich um Partnerschaftsarrangements; es ist weiterhin ungeklärt, ob die Europäische Union ebenfalls einen dieser Sitze mitbesetzen kann.

Vor der COP 18 in Doha wird das neue GCF-Direktorium eine Entscheidung hinsichtlich des Sitzstaates des Fonds treffen müssen, der ein „offenes und transparentes Verfahren“ für die Auswahl vorangehen muss. Die COP in Doha wird die Entscheidung des Direktoriums bestätigen müssen. Sechs Länder – Deutschland, die Schweiz, Namibia, Mexiko, Polen und Südkorea – haben den Sitz des Fonds beantragt. Bei der Entscheidung über den besten zukünftigen Sitzstaat und -ort für den GCF (wobei so verschiedene Städte wie Bonn, Genf, Mexiko-Stadt, Windhuk, Warschau oder New Sangdo City zur Diskussion stehen) werden die Direktoriumsmitglieder ein Bündel an in Durban definierten Kriterien berücksichtigen müssen. Bei einer solchen Entscheidung wird neben logistischen und praktischen Erwägungen auch Politisches und Symbolisches mitschwingen. Zu den Kriterien gehören die Fähigkeit des Sitzstaats, dem Fonds den Status einer juristischen Person sowie Rechtsfähigkeit zu verleihen (was Deutschland als Sitzstaat des Kyoto-Protokoll-Anpassungsfonds getan hat); die Fähigkeit des Lands, dem Fonds und seinen Bediensteten Privilegien und Immunitäten zu verleihen (Deutschland und die Schweiz, als Sitzstaaten mehrerer UNO-Einrichtungen und ihrer Sekretariate, haben in dieser Hinsicht Erfahrung); sowie ihre Fähigkeit, den Fonds finanziell, administrativ und logistisch zu unterstützen.

Den Anträgen von Deutschland, der Schweiz und Südkorea wird es gewiss nicht schaden, dass alle drei bereits in Durban einen finanziellen Beitrag zu den Anlaufkosten des Fonds angekündigt haben; in der Schweiz und Südkorea finden außerdem die erste bzw. zweite GCF-Direktoriumssitzung statt, und Deutschland hat bereits ein Architekturbüro mit dem Entwurf eines neuen, umweltfreundlichen Gebäudes für das Sekretariat beauftragt.

Dem Governing Instrument zufolge dient die Weltbank als Interimstreuhänderin für den GCF, was drei Jahre nach der Operationalisierung des Fonds überprüft wird. Bis 2015 muss der GCF „in einem offenen, transparenten und konkurrierenden Bieterverfahren“ den ständigen Treuhänder des GCF auswählen und ernennen. Daher wird es die Aufgabe des Direktoriums sein, in seiner ersten Sitzung die Arrangements mit der Weltbank als Interimstreuhänderin für den Treuhandfonds des Grünen Klimafonds zu diskutieren und formell zu bestätigen.

Viele Entwicklungsländer hegen tiefes Misstrauen gegenüber der Weltbank als Treuhänderin und fürchten einen potenziellen Interessenskonflikt, wenn die Weltbank nicht nur die Gelder des GCF verwaltet, sondern auch GCF-Projekte umsetzt. Wenn dies vermieden werden soll, muss das GCF-Direktorium in seiner Vereinbarung mit der Weltbank eine klare Trennung zwischen den Geldern, die die Weltbank als Treuhänderin des GCF in einem separaten Treuhandfonds verwaltet, auf der einen und den eigenen Gelder der Weltbank auf der anderen Seite definieren und jegliche Vermischung dieser Gelder verhindern.

Das Arrangement wird außerdem die Gebühr, die die Weltbank als Interimstreuhänderin für ihre Dienstleistungen erhält, festlegen müssen. Falls das vorläufige Budget in Genf vom Direktorium bestätigt wird, würde die Weltbank US$ 1,13 Millionen oder etwa 17 Prozent des gesamten Anlaufbudgets für die bis Juli 2013 von ihr erbrachten Dienstleistungen erhalten. Die GCF-Direktoriumsmitglieder werden möglicherweise eine Erläuterung seitens der Weltbank darüber wünschen, wie diese Gebühren berechnet werden und ob sie angemessene einmalige Ausgaben im Zusammenhang mit der Einrichtung des Treuhandfonds darstellen oder hohe Managementgebühren ahnen lassen. Die Vereinbarungen werden auch festlegen müssen, wie das GCF-Direktorium die Weltbank als Interimstreuhänderin mittels regelmäßiger Finanzberichte über den GCF-Treuhandfonds, einschließlich jeglicher finanzieller Gewinne durch Investition von Geldern aus dem GCF-Treuhandfonds, zur Rechenschaft ziehen kann.

(Eine umfangreiche Analyse der Aufgaben der GCF ist in englischer Sprache unter http://boell.org/downloads/Schalatek_GreenClimateFund.pdf erhältlich.)

von Liane Schalatek, Heinrich Böll Stiftung Nordamerika