Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)
Seit 2008 finanziert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) Klimaschutz- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in Transformationsstaaten in Mittel- und Osteuropa.
Ziele
Förderschwerpunkte der IKI sind die Minderung von Treibhausgasemissionen, die Anpassung an den Klimawandel, der Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken (z.B. durch Waldschutz) und der Schutz der biologischen Vielfalt. Die IKI versteht sich dabei als Beitrag zur internationalen Umweltzusammenarbeit in Ergänzung zur „klassischen“ Entwicklungszusammenarbeit. Das BMU nutzt die IKI aber auch, um strategische Allianzen mit progressiven Entwicklungsländern im Zusammenhang mit den regelmäßigen Weltklimakonferenzen zur Umsetzung der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und der Biodiversitätskonvention (CBD) zu bilden.
Zentrale Entwicklungen
Die IKI wird seit dem Jahr 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in enger Zusammenarbeit mit dem BMUV und dem Auswärtigen Amt (AA) umgesetzt. Verwaltet wird die IKI von der bundeseigenen Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, welche für die fachliche Begleitung, Programmverwaltung sowie die Evaluationen der Projekte zuständig ist.
Das Förderportfolio der IKI hat sich über die Jahre stark verändert. Neben den klassischen Durchführungsorganisationen wie GIZ und KfW sind dies auch internationale Organisationen, Nicht-Regierungsorganisationen und Forschungseinrichtungen. Mittlerweile hat die IKI ihre Förderung strategischer ausgerichtet und möchte einerseits die Entwicklungsländer bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der UNFCCC und CBD unterstützen. Andererseits möchte sie innovative Ansätze fördern, die auch über das einzelne Projekt hinaus eine Wirkung erzeugen können bzw. übertragbar sind. Dies hat über die Jahre zu größeren Projektvolumina und verstärkt länderübergreifenden Projekten geführt, wodurch allerdings der Zugang für neue und vor allem kleinere Organisationen erschwert wird. Dem hat die IKI durch die Ausdifferenzierung der Förderung entgegengewirkt. Inzwischen gibt es mehrere Förderlinien:
- Thematische und länderbezogene Auswahlverfahren, die über hohe Fördervolumen bestimmte thematische Schwerpunkte in ausgewählten Ländern finanzieren, und
- Medium und Small Grants, die eher auf kleinere Organisationen und Projekte zugeschnitten sind.
Von 2008 bis 2022 hat die IKI mehr als 950 Klima- und Biodiversitätsprojekte in über 150 Ländern weltweit mit einem Finanzierungsvolumen von 5,9 Milliarden Euro bewilligt.
In Bezug auf Transparenz hat die IKI eine Vorreiterrolle in der deutschen Klimafinanzierung mit vergleichsweise ausführlichen Informationen zu den geförderten Projekten auf ihrer Website. Seit 2016 veröffentlicht die IKI alle Vierteljahr Informationen nach dem IATI Standard (International Aid Transparency Initiative) aktuelle Informationen zu den geförderten Projekten.
Auch das Monitoring und Evaluationssystem wurde über die Jahre ausgebaut, sodass die IKI inzwischen über ein ausgefeiltes Wirkungsmonitoring seiner Projekte verfügt. Seit 2015 verfügt die IKI über ein standardisiertes Monitoringsystem, über das sie auch eine Berichterstattung nach Standardindikatoren (z.B. zur Anzahl der reduzierten Tonnen CO2 oder Anzahl der bei Klimawandelanpassung unterstützten Personen) ermöglicht. Der erste Projektevaluierungszyklus fand von 2010-2012 statt. Von 2017 bis 2022 wurden im zweiten Evaluierungszyklus etwa 190 Projekte extern evaluiert. Zudem wurde eine Cluster-Analyse und zwei strategische Evaluierungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind öffentlich zugänglich. Seit 2021 läuft der 3. Projektevaluierungszyklus, in dem alle abgeschlossenen Projekte geprüft werden. Viele Berichte von IKI Evaluierungen sind öffentlich zugänglich.
Seit 2022 hat die IKI einen Unabhängigen Beschwerdemechanismus eingerichtet. Er besteht aus einem Gremium von drei unabhängigen Experten und einer Geschäftsstelle. Er ist zuständig für Beschwerden über negative soziale und/oder ökologische Auswirkungen und/oder Missbrauch von Geldern und Korruption und richtet sich nach den internationalen Verpflichtungen Deutschlands sowie Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. In 2022 und 2023 gab es zwei Beschwerden, zu denen Informationen öffentlich verfügbar sind.
Finanzierungsumfang
Ursprünglich stammten die Mittel zur Finanzierung der IKI aus den Versteigerungserlösen eines kleinen Teils der CO2-Zertifikate im europäischen Emissionshandel; mittlerweile aber handelt es sich bei der IKI um einen gewöhnlichen Haushaltstitel im Etat des BMU. Jahrelang war die IKI mit jährlich knapp 120 Millionen Euro ausgestattet. Inzwischen ist sie gewachsen und verfügt 2022 über ein Volumen von 678 Mio. Euro. Für 2023 sind 685 geplant. (Stand: März 2023)