Gender / Transparenz / Umsetzung der Klimafinanzierung
Partizipation, Gender, Menschenrechte? – Analyse qualitativer Aspekte in der Klimafinanzierung aus Deutschland
Wie gut sind Partizipation der Zivilgesellschaft, Menschenrechte, Gender und der Fokus auf besonders schutzbedürftige Gruppen in den Projekten der deutschen Klimafinanzierung verankert? Dieser Frage geht eine Analyse nach, deren Ergebnisse nun auf der Website Deutsche Klimafinanzierung veröffentlicht werden.
Die deutsche Klimafinanzierung soll nicht nur in ihrem Umfang ansteigen, sondern auch einen Beitrag zu nachhaltiger und gerechter Entwicklung leisten. Hierfür braucht es soziale und menschenrechtsbasierte Kriterien als integralen Bestandteil der Projektplanung und -umsetzung. Auf Basis eines normativen Rahmens für die öffentliche Klimafinanzierung, der von der Heinrich-Böll-Stiftung erarbeitet wurde (Eine Frage von Prinzipien) wurden für die vorliegende Analyse einige Aspekte ausgewählt und die Projekte der allgemeinen finanziellen und technischen Zusammenarbeit (FZ/TZ) des BMZ und der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUB von 2010 bis 2012 aus der Projektdatenbank extrahiert. Diese wurden auf Basis von öffentlich verfügbaren Projektbeschreibungen und -homepages daraufhin analysiert, wie diese Aspekte in Zielen und Maßnahmen der Projekte explizit verankert sind.
Trotz der Einschränkungen, die die Analyse aufgrund der breiten Vielfalt an Projekttypen und des unterschiedlichen Informationsgehalts von Projektbeschreibungen hat, lassen sich doch einige Erkenntnisse gewinnen.
Abbildung 1: Analyseergebnisse nach Finanzierungsinstrument
Aus der Analyse der Projektbeschreibungen zeigt sich, dass insgesamt die zivilgesellschaftliche Beteiligung und bei den Anpassungsprojekten der Fokus auf schutzbedürftige Gruppen am stärksten vertreten ist und darüber die meisten Informationen in den Projektbeschreibungen zur Verfügung gestellt werden. Die Verankerung von Gender als Querschnittsthema und der Schutz und die Förderung der Menschenrechte als explizites Anliegen der Projekte finden sich dagegen in viel geringerem Maße in den analysierten Projekten. Beide Kriterien sind außerdem deutlich mehr in BMZ-Projekten vertreten als in den von der IKI geförderten Projekten (siehe Abbildung 1).
Abbildung 2: Analyseergebnisse nach Finanzierungsinstrument
Eine Auswertung der Ergebnisse nach den einzelnen Sektoren (siehe Abbildung 2) verdeutlicht, dass ein großer Unterschied bei der zivilgesellschaftlichen Beteiligung festzustellen ist. Diese ist bei den Minderungsprojekten nur bei einem Drittel der Projekte verankert, während bei zwei Dritteln der Anpassungs- und Waldschutz/REDD+-Projekte die Beteiligung der lokalen Bevölkerung und/oder lokaler und nationaler Nichtregierungsorganisationen in den Projektbeschreibungen genannt wird. Maßnahmen im Bereich Minderung berücksichtigen auch am wenigsten nach Gender-Belange und haben den Schutz und die Förderung von Menschenrechten eher selten explizit in Zielen und Maßnahmen verankert. Und nur sehr wenige Waldschutz- bzw. REDD+-Projekte nennen die freiwillig vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung (free prior and informed consent, FPIC) als internationalen Menschenrechtsstandard explizit als vom Projekt verfolgten Ansatz.
Für eine bessere Verankerung menschenrechtsbasierter Aspekte in der deutschen Klimafinanzierung braucht es daher:
- Die Partizipation der lokalen Bevölkerung und zivilgesellschaftlicher Organisationen sollte deutlich stärker bei Planung und Monitoring berücksichtig werden. Essentiell sind dabei der Bezug und die Teilnahme der betroffenen Bevölkerung. Dies sollte vor allem bei Emissionsminderungsprojekten im Energie- und Technologiebereich konsequent verankert werden. So kann besser gewährleistet werden, dass Projekte nicht an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei geplant werden und benachteiligte Gruppen von den Maßnahmen profitieren können.
- Gender Sensibilisierung und Mainstreaming ist auch bei Energieprojekten nötig, die einen Schwerpunkt auf Technologiekooperation und Politikberatung haben. Auch bei Projekten, die z.B. mit indigenen Gruppen arbeitet, muss der Einbezug von Frauen in die Projektmaßnahmen und Entscheidungsprozesse gestärkt werden.
- Der Schutz und die Förderung von Menschenrechten sollte stärkere Berücksichtigung finden. So sollten sich Klima- und Biodiversitätsprojekte nicht nur in den Kontext internationaler Umweltabkommen, sondern auch der menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesregierung einordnen. Waldschutz-/REDD+-Projekte sollten FPIC als internationaler Menschenrechtsstandard zum Einbezug der lokalen und indigenen Bevölkerung etablieren. Bei Energieprojekten sollte eine menschenrechtliche Prüfung vorgenommen werden, insbesondere für die Vermeidung von Ausschluss und Benachteiligungen marginalisierter Gruppen.
- Der Fokus auf besonders schutzbedürftige Gruppen sollte in Anpassungsprojekten weiter gestärkt und auch bei Projekten mit einem Biodiversitätsfokus verankert werden.
Neben den konkreten Ergebnissen zeigt die Analyse aber auch, dass trotz der gestiegenen Veröffentlichung von Projektbeschreibungen, der sich zuletzt auch die KfW angeschlossen hat, es nicht zu allen Projekten in der Datenbank öffentlich zugängliche Projektbeschreibungen gibt. Während die IKI für ihre Projekte eine Projektbeschreibung auf ihrer Website führt, finden sich nur für etwa die Hälfte der vom BMZ geförderten Projekte öffentliche Informationen. Die vorliegende Analyse unterstreicht daher auch noch einmal die Notwendigkeit nach mehr Transparenz in der Klimafinanzierung.
Die hier ausgewählten Aspekte ermöglichen keine umfassende Aussage über die entwicklungspolitische Qualität der über die Klimafinanzierung geförderten Projekte. Im Rahmen einer Erweiterung dieser qualitativen Analyse arbeiten wir an weiteren Kriterien, etwa zur Klimarelevanz der geförderten Maßnahmen bzw. ihrem Beitrag zur Armutsbekämpfung. Sie zeigt aber, dass menschenrechtsbasierte Aspekte noch stärker in den Fokus genommen werden, vor allem von Projekten mit einem Klima- und Biodiversitätsfokus. Durch eine konsequente Verankerung menschenrechtsbasierter Kriterien für die Klimafinanzierung und die damit geförderten Projekte kann die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der deutschen und internationalen Klimafinanzierung leisten.
Christine Lottje
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