Deutsche Klimafinanzierung

Umsetzung: Welche Instrumente gibt es?

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dies geschieht sowohl über die bilaterale finanzielle und technische Zusammenarbeit als auch über multilaterale Klima-Fonds.

Die bilaterale Zusammenarbeit

Über die bilaterale finanzielle und technische Zusammenarbeit fließt der größte Teil der deutschen Klimafinanzierung (derzeit ca. 85 Prozent), die als Technische Zusammenarbeit v.a. über die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und als Finanzielle Zusammenarbeit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt wird. Dabei gibt es neben der „klassischen“ bilateralen Entwicklungszusammenarbeit inzwischen einige bilaterale klimarelevante Instrumente:

 

Abb.: Klimafinanzierungsarchitektur in Deutschland (Übersicht)

Abb.: Klimafinanzierungsarchitektur in Deutschland (Übersicht)

Multilaterale Instrumente und Fonds

Auf der multilateralen Ebene unterstützt die deutsche Bundesregierung mehrere multilaterale Klima-Fonds. Einige dieser Fonds wurden direkt unter der UN-Klimarahmenkonvention UNFCCC eingerichtet, andere existieren unabhängig davon, verfolgen aber ähnliche Ziele.

Allgemeine Instrumente und Fonds

  • Globale Umweltfazilität (GEF), die die Umsetzung der Rio-Konventionen unterstützen soll, darunter auch die UN-Klimarahmenkonvention UNFCCC. Die GEF hat Programme sowohl für Anpassung an den Klimawandel als auch im Bereich Klimaschutz.
  • Green Climate Fund (GCF), der bereits auf dem UN-Klimagipfel in Kopenhagen Ende 2009 beschlossen und auf der UN-Klimakonferenz in Durban Ende 2011 endlich ins Leben gerufen wurde. Der GCF soll Entwicklugnsländer in den Bereichen Anpassung und Emissionsminderung, aber auch beim Waldschutz unterstützen.
  • Special Climate Change Fund (SCCF), der 2001 unter der UNFCCC zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung und zum Klimaschutz in Entwicklungsländern fördern soll.

Anpassung an den Klimawandel

Emissionsminderung und klimafreeundliche Entwicklung

  • Global Energy Efficiency and Renewable Energy Fund (GEEREF), der genaugenommen kein multilateraler Fonds ist, sondern ein von der Europäischen Kommission ins Leben gerufenes Instrument zur Mobilisierung von Risikokaptial für Investititionen im Beriech Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Entwicklungsländern.
  • Clean Technology Fund (CTF), einer der Climate Investment Funds der Weltbank, der insbesondere die Verbreitung von klimafreundlichen Technologien zur Emissionsminderung fördern soll.
  • The Program for Scaling-Up Renewable Energy in Low Income Countries (SREP), ein Unterfonds der Climate Investment Funds der Weltbank für die Förderung der erneuerbaren Energien.

Vermeidung von Emissionen im Waldbereich (REDD+)

  • Forest Carbon Partnership Facility (FCPF), über die insbesondere waldreiche Entwicklungsländer in der Vermeidung von Emissionen aus Entwaldung bzw. Wald-Degradation unterstützt werden sollen.
  • Forest Investment Programme (FIP), ein Unterfonds der Climate Investment Funds der Weltbank, der in acht Pilot-Ländern Capacity Building, Wald-Informationssysteme, aber auch konkrete Waldschutzprojekte unterstützt.

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über den aktuellen Stand der Zusagen zu einigen der Fonds. Zugesagte Beträge werden üblicherweise über mehrere Jahre verteilt gezahlt, d.h. eine Erfülllungsquote von unter 100 Prozent bedeutet nicht unbedingt, dass eine Zusage nicht erfüllt wird. Die Vergangenheit zeigt, dass Deutschland seine Zusagen an multilaterale Fonds mit relativ hoher Verlässlichkeit erfüllt.

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Kurzbewertung

Positiv anzumerken wäre, dass Deutschland mit seinen Beiträgen hilft, die unterschiedlichen und vielfältigen klimarelevanten Bedürfnisse der Entwicklungsländer zu bedienen. In absoluten Zahlen gehört Deutschland zu den größten Geldgebern bei der internationalen Klimafinanzierung, sowohl in der bilateralen Zusammenarbeit wie auch bei vielen der multilateralen Fonds. Darüber hinaus zeichnet sich Deutschland bei der Erfüllung seiner Zusagen insgesamt durch eine relativ hohe Verlässlichkeit aus.

Mit bilateralen Instrumenten wie der Initiative für Klima- und Umweltschutz (IKLU) und der Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) hat Deutschland frühzeitig zur Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien oder der Energieeffizienz beigetragen. Als einziges Land in der EU setzt Deutschland einen Teil seiner Erlöse aus der Versteigerung der CO2-Zertifikate im Emissionshandel für die internationale Klimafinanzierung ein (anfangs über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) , seit 2011 über das Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“).

Kritisch anzumerken wäre hingegen, dass Deutschland keine ressortübergreifende Klimafinanzierungsstrategie hat, die aber dringend notwendig ist, um eine effiziente Abstimmung der Instrumente und eine kohärente Umsetzung von Maßnahmen zu gewährleisten.

Problematisch ist außerdem, dass deutlich mehr Mittel in die Emissionsminderung fließen als in die Anpassung an den Klimawandel, obwohl im Copenhagen Accord vereinbart wurde, dass beide Bereiche etwa ausgewogen berücksichtigt werden sollen. Nur etwa ein Viertel der Gelder gehen in die Anpassung. Das Ungleichgewicht findet sich in der Klimafinanzierung aus Deutschland insgesamt, aber auch in den Mitteln zur Erfüllung der deutsche Fast-Start-Zusage und besteht sowohl im bilateralen als auch im multilateralen Bereich.

Deutschland ist auch den Zahlen der OECD-DAC nach zwar absolut gesehen einer der größten Geldgeber bei der Klimafinanzierung, relativ zur Wirtschaftskraft trifft dies allerdings nicht zu. Hier liegen mehrere Länder zum Teil deutlich vor Deutschland, insbesondere bei den multilateralen Fonds. Da Deutschland unter den Industrieländern die drittgrößte Wirtschaftskraft ist, besteht also noch Steigerungspotenzial bei den Zahlungen.

Darüber hinaus ist kritisch zu sehen, dass Deutschland (wie die meisten anderen Industrieländer auch) alle Mittel der Klimafinanzierung auf das Ziel anrechnet, mindestens 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance – ODA) bereitzustellen. Dabei sind die Mittel nach den Verpflichtungen der UN-Klimarahmenkonvention zusätzlich zu leisten.

Publikationen

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