Die bilaterale Zusammenarbeit in der Klimafinanzierung

Die deutschen Mittel für die internationale Klimafinanzierung werden zum größten Teil als klimarelevante Projekte und Programme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über die Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt. Zu dessen bilateralen Instrumenten gehört die allgemeine, klimarelevante:

  • technische Zusammenarbeit (TZ) erfolgt im Wesentlichen über die „Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit“ (GIZ) und
  • finanzielle Zusammenarbeit (FZ) führt die KfW-Entwicklungsbank durch.

Hinzu kommen Mittel aus Sonderinitiativen und der Initiative Klima- und Umweltschutz (IKU). Darüber hinaus vergibt das BMZ auch Mittel für die politischen Stiftungen, Kirchenorganisationen und Verbände, die damit zum Teil klimarelevante Projekte und Programme gemeinsam mit Partnern in den Entwicklungsländern finanzieren.

Die bilaterale Klimafinanzierung des BMZ speist sich also aus den allgemeinen Budgetlinien für die Entwicklungszusammenarbeit – und ist daher oft auch schwer im Voraus (oder für das laufende Jahr) zu beziffern. Zwar gibt es üblicherweise Plangrößen für die klimarelevante Entwicklungszusammenarbeit, sie stellen aber keine verpflichtenden Ziele dar. Ohnehin ist eine trennscharfe Unterscheidung zwischen Maßnahmen, die zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen, und solchen, die andere entwicklungsrelevante Aspekte fördern, kaum möglich. Denn in Planung und Umsetzung unterscheiden sich die meisten der Projekte und Programme nicht von denen der tradierten Entwicklungszusammenarbeit, tragen aber in unterschiedlicher Ausprägung zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel bei.

Ziele

Das BMZ hat 2021 seine Ziele und strategische Prioritäten in Kernthemenstrategien definiert. In der Kernthemenstrategie „Verantwortung für unseren Planeten – Klima und Energie“ werden drei Schwerpunkte definiert: (1) Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, (2) erneuerbare Energien und Energieeffizienz und (3) nachhaltige Stadtentwicklung. In der Kernthemenstrategie „Verantwortung für unseren Planeten – Leben ohne Hunger“ werden die Prioritäten für (1) Ernährungssicherung. (2) ländliche Entwicklung und (3) Landwirtschaft definiert. Hier ist Klimaschutz und -anpassung zwar nicht explizit in den strategischen Prioritäten verankert. Es finden sich aber viele Querbezüge dazu, u.a. beim Schutz der natürlichen Ressourcen.

Zentrale Entwicklungen

Das BMZ hat in den letzten Jahren große Fortschritte in der Transparenz gemacht. Informationen über die als Klimafinanzierung angerechneten Projekt werden über die BMZ-Website zur Verfügung. Hier sind Projektlisten mit allen geförderten Projekten seit 2010 enthalten.

Das BMZ hat kein eigenes Monitoring und Evaluationssystem für die Klimafinanzierung. Dies wird über die Umsetzungsorganisationen umgesetzt. So hat die GIZ das System der Zentralen Projektevaluierungen (ZPE), in der 40% des Gesamtportfolios an Projekten evaluiert wird. Auch die KfW führt stichprobenartig bei ca. 50% ihrer Projekte Ex-post-Evaluierung etwa drei bis fünf Jahre nach Abschluss der Vorhaben und veröffentlich Kurzberichte auf ihrer Website. Daneben führen beide Organisationen auch themenbezogene und strategische Evaluierungen durch. Hier gab es in den letzte Jahren aber keine klimabezogene Evaluierung, die veröffentlicht wurde.

Finanzierungsumfang

Der Umfang der Haushaltsmittel wird jedes Jahr vom Bundestag festgelegt. Im BMZ-Etat (Einzelplan23) wurden 2021 Haushaltmittel in Höhe knapp 2,7 Mia. Euro ausgegeben. Hinzu kommen die Darlehen aus Haushaltsmitteln, Investitionssubventionen und Schenkungsäquivalente für Entwicklungskredite in Höhe von 1,1 Mia. Euro. Die multilateralen Mittel (Zuschüsse für multilaterale Klimafonds und andere internationale Institutionen und Programme sowie die anteiligen Beiträge für Klimaschutz und -anpassung für die multilateralen Entwicklungsbanken) betrugen 2021 918 Mio. Euro. Und schließlich rechnet Deutschland noch die aus dem BMZ-Etat mobilisierten öffentlichen Mittel mit an (2021: 3,2 Mia. Euro). Für 2022 und 2023 sollen die bilateralen Haushaltsmittel für Klimaschutz und Anpassung auf etwas über 2 Mia. Euro sinken. (Stand: Februar 2023)