Green Climate Fund (GCF) / Gender / Umsetzung der Klimafinanzierung

Der Gender-Ansatz des Green Climate Fund (GCF): Wegweisend für die Klimafinanzierung

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Creator: Abbie Trayler-Smith / Panos Pictures / Department for International Development. Lizensiert unter der Creative Commons License.

Die Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit war lange ein Randthema in der internationalen Klimafinanzierung, trotz der wachsenden Erkenntnis, dass ein Gender-Ansatz die Effektivität der Klimafinanzierung verbessern kann. Der Green Climate Fund (GCF) geht hier mit seinem Gender-Ansatz neue Wege.

Die Website www.deutscheklimafinanzierung.de veröffentlicht ein Interview mit Liane Schalatek von der Heinrich-Böll-Stiftung Nordamerika, die die Entwicklung des Gender-Ansatzes beim Green Climate Fund (GCF) über Jahre begleitet hat.

 

Was zeichnet den Gender-Ansatz des GCF im Vergleich zu ähnlichen Policies bei anderen Finanzinstitutionen aus?

Der Grüne Klimafonds (GCF) ist eines der wichtigsten multilateralen Implementierungsinstrumente für die UN Klimarahmenkonvention und das neue Pariser Klimaabkommen und derzeit der größte multilaterale Klimafonds. Der GCF ist der erste Klimafonds, der Gender in seiner Operationalisierung von Anfang an mitberücksichtigt hat, sogar bevor im März 2015 eine separate Gender-Policy sowie ein Gender-Aktionsplan verabschiedet wurden. Die Verpflichtung zu einem „gender-sensitive Approach“ als Teil der Mission  des Fonds findet sich bereits in den Gründungsstatuten (Governing Instrument) des GCF. Sie ist somit Teil der Mission und der raison d‘ etre  des GCF.  Damit wird klar, dass Gender für die GCF Governance selbst und alle GCF Aktionen, Projekte und alle Finanzunterstützungen sowohl für Anpassung als auch Emissionsreduzierung gleichermaßen relevant sein muss.  Das wird auch dadurch deutlich, dass der GCF in seinen Gründungsstatuten bereits die Geschlechterparität in der Besetzung des GCF-Verwaltungsrats sowie des Fachpersonals im GCF-Sekretariat verlangt, selbst wenn die personelle Umsetzung in der Praxis teilweise noch unvollkommen ist.

Das ist qualitativ etwas anderes als eine Akzeptanz, dass Gender „auch wichtig“ ist, wie es bei den meisten anderen Klimafonds der Fall ist, die Gender erst retroaktiv in ihre Aktivitäten integriert haben, aber häufig Geschlechtergleichheitsfragen primär als Teil von Umwelt- und Sozialschutzmaßnahmen für Projektplanung und -umsetzung verstehen oder Genderfragen selektiv integrieren (z.B. vor allem bei Anpassungsprojekten aber nicht in Emissionsreduzierungsmaßnahmen oder als Nachweis gleichberechtigter Konsultationen von Betroffenen, aber nicht in der Budgetzuweisung).

Vielleicht am wichtigsten ist die internationale Signal-Wirkung, die dieses Mandat an die internationale Klimagemeinde sendet. Zum Beispiel muss jeder GCF-Partner, der dem GCF Projekte vorschlagen und umsetzen will, als Bedingung für die Akkreditierung beim GCF eine eigene Genderpolitik und Gender-Expertise nachweisen. Das trifft öffentliche Partnerorganisationen wie die multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) ebenso wie große kommerzielle Banken, etwa die Deutsche Bank. Letztere ist nun gezwungen, erstmals in ihrer Geschichte eine eigene Gender-Politik zu erarbeiten, um mit dem GCF  in Klimafinanzierungsprogrammen zusammenarbeiten zu können. Das gleiche gilt für nationale Umsetzungsagenturen in Entwicklungsländern, oftmals Umwelt-, Finanz- oder Planungsagenturen, die bislang traditionell wenig Interesse oder Bereitschaft gezeigt hatten, die Genderdimensionen ihrer Tätigkeiten zu berücksichtigen.  Damit hat der GCF und sein Gender-Ansatz über die Jahre der Operationalisierung des Fonds (seit 2010) wesentlich dazu beigetragen, einer Diskussion der Genderdimension von Klimafinanzierung im internationalen Klimadiskurs Gewicht und Salonfähigkeit zu geben.

Welchen Beitrag hatten zivilgesellschaftliche Organisationen an der Erarbeitung des Gender-Ansatzes beim GCF?

Der Beitrag der Zivilgesellschaft, insbesondere auch der Heinrich-Böll-Stiftung (hbs), an der Erarbeitung eines Gender-Ansatzes beim GCF ist immens. Es waren zivilgesellschaftliche Gruppen, die Gender erstmals im GCF-Kontext thematisiert und die Integration und Berücksichtigung von Gender in den GCF-Gründungsstatuten gefordert haben. Sie haben dies letztlich auch mit Hilfe von spezifischen technischen Eingaben und durch gezielte Lobbyarbeit im sogenannten Transitional Committee, das mit der Erarbeitung der GCF Statuten vor der COP17 betraut war, mit durchgesetzt .

Zivilgesellschaftliche Facheingaben an den GCF-Verwaltungsrat im Vorfeld von GCF-Ratssitzungen und die gezielte Zusammenarbeit mit Verwaltungsratsmitgliedern haben letztlich auch dazu geführt, dass der GCF-Verwaltungsrat wichtige Gender-Entscheidungen getroffen hat, lange bevor die eigentliche Gender-Politik beschlossen wurde. Dies waren die Erarbeitung einer separaten Genderpolitik mit Aktionsplan bei gleichzeitiger Integration von Geschlechterfragen in die Erarbeitung operativer Politiken zu Akkreditierung, Investitionskriterien und Ergebnissicherung. Dieser duale Ansatz war eine gezielte Strategie zivilgesellschaftlicher Genderlobby-Arbeit im GCF, in denen die hbs eine koordinierende und federführende Rolle spielte (siehe auch https://us.boell.org/2014/10/09/gender-gcf).

Die Erarbeitung der eigentlichen Gender-Policy schliesslich fand unter aktiver Beteiligung zivilgesellschaftlicher Gruppen statt – zum Beispiel organisierte die hbs Nordamerika mehrere Fachworkshops mit Sekretariats-Mitarbeitern zum Gender-Ansatz des GCF. Diese Kooperation und Einbeziehung von zivilgesellschaftlicher Expertise setzte beim jungen GCF intern neue Best-Practice-Vorgaben auch für die Erarbeitung anderer GCF-Politiken.

Was muss passieren, damit der Gender-Ansatz auch in der praktischen Umsetzung funktioniert?

Wichtig ist die Umsetzung als einen allmählichen Prozess zu verstehen, in dem nicht eine einzige Aktion oder ein einzelnes Mandat zum Erfolg führen, sondern die Verzahnung und Umsetzung vielzähliger Gender-Aspekte in der GCF Klimafinanzierung als Folge von institutionellem Lernen.

Das fängt bei der Berufung von mehr weiblichen Verwaltungsratsmitgliedern durch die Mitgliedsstaaten an. Es betrifft ebenso die (idealerweise stetig anwachsende) Gender-Kompetenz innerhalb des GCF-Sekretariats und seiner Fachgremien – z.B. für Akkreditierung und Technische Bewertung von Projekt- und Programmvorschlägen – ebenso wie die Fähigkeit von GCF-Implementierungspartnern, Gender als konstitutives Element für den Erfolg eines GCF-finanzierten Projektes oder Programms in das Projekt-Design und dessen Umsetzung zu integrieren. Die Konsultation von lokalen Frauenorganisationen in der Planungs- und Umsetzungsphase gehört ebenso dazu wie deren Berücksichtigung und Förderung als lokale Umsetzungspartner für spezifische Projektteile oder -aufgaben. Es setzt die gezielte Finanzierung von notwendigen Gender-Maßnahmen, z.B. gezielte Frauenfördermaßnahmen, in Projektbudgets voraus. Es erfordert nicht nur einen projekt-spezifischen Genderaktionsplan (wie vom GCF-Sekretariat gefordert) mit geschlechtergerechten Projektindikatoren, sondern auch eine regelmäßige GCF-portfolioweite Ergebnissicherung sowie unabhängige Evaluierungen.

Letztlich erfordert es vielleicht am meisten ein generelles Umdenken dessen, was ein gutes geschlechtergerechtes Klimafinanzierungsprojekt ausmacht. Dies ist ein Ansatz, der nicht auf untergeordnete positive Nebeneffekte (co-benefits) setzt, sondern gleichberechtigte, parallele und multiple Nutzen (multiple benefits) generiert. Ein solches Projekt muss nicht unbedingt gender-spezifisch sein, aber fundamentale Grundsätze, wie gleichberechtigte Beteiligung betroffener Gruppen, eine Fokussierung auf die meist benachteiligten Bevölkerungssegmente als Hauptnutznießer von GCF-Projekten und die Umsetzung unter Förderung und Nutzung lokaler Expertise und die Verbesserung lokaler Strukturen berücksichtigen, auch um langfristig nachhaltig zu sein. Das wird sehr häufig nicht das Projekt sein, das die meisten Emissionen am schnellsten reduziert, sondern das, welches Emissionsreduzierung langfristig im Einklang mit der Sicherung und Verbesserung von Menschen- und Frauenrechten sowie örtlichen Existenzgrundlagen festschreibt.

Inwieweit kann der Gender-Ansatz des GCF wegweisend für die internationale Klimafinanzierung und für bilaterale Geber wie Deutschland sein?

Der GCF-Ansatz ist für die internationale Klimafinanzierung und für bilaterale Geber insofern wegweisend, als er die Relevanz der konsequenten Berücksichtigung von geschlechterpolitischen Fragenstellungen für sowohl Emissionsminderung und Anpassung als Mandat stipuliert, um international einen Paradigmenwechsel zugunsten einer kohlenstoffarmen, klimaresistenten Entwicklung einzuleiten. Als größter internationaler öffentlicher Klimafonds mit einer Schlüsselrolle auch für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens kann die Signalwirkung des GCF in diesem Themenbereich nicht unterschätzt werden. Das gilt gerade auch für Klimafinanzierer aus dem Privatsektor, die der GCF als Implementierungspartner besonders ansprechen will.

Für bilaterale Geldgeber wie Deutschland, das sich sehr stark in der Kapazitätsbildung zur Klimafinanzierungs-Empfängerbereitschaft (climate finance readiness) bei Regierungspartnern in Entwicklungsländern engagiert (gerade auch im Hinblick auf deren readiness für den GCF und andere Klimafinanzierer), bedeutet dies auch eine Verpflichtung, Genderthemen weit stärker als bislang in seine bilaterale Klimafinanzierungarbeit mitaufzunehmen. Zum Beispiel sollte der Kriterienkatalog zur Evaluierung von Projektvorschlägen für die Internationale Klimainitiative (IKI) ganz spezifisch auch nach der Analyse und Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeitsaspekten in allen IKI-Anträgen, egal of Emissionsreduzierung oder Anpassung, fragen und zu einem wichtigen Entscheidungskriterium machen. Das ist bislang (noch) nicht der Fall.

Weiterlesen: Gender und GCF Dossier der Heinrich-Böll-Stiftung Nordamerika (in Englisch)